7.1 Allgemeine Informationen
Die ADVOKAT Honorarwarnung ermöglicht eine automatisierte Warnung, sobald vordefinierte Verdienstgrenzen erreicht werden. Die Benachrichtigung erfolgt entweder über einen automatisch generierten Bericht oder durch eine Markierung des betroffenen Akts. Pro Akt werden zu überwachende Akten, Honorargrenzen, Auslöse-Status sowie die benachrichtigten Benutzer festgelegt.
Bei der Berechnung des Verdienstes kann man sich entweder auf den bereits abgerechneten Verdienst sowie den offenen Leistungen beziehen oder nur auf die offenen Leistungen beziehen.
Die Ausprägung (abgelegter Bericht/Bericht per E-Mail/Freies Feld setzen), die Berechnung des Verdienstes, die Sprache sowie die Regelmäßigkeit der Prüfungen wird global in der AdvoAll Anwendung definiert.
Ihre Vorteile:
Regelmäßige Warnung bei Erreichen von Honorargrenzen und Pauschalen
Konsumenten hinweisen bei Erreichen eines vereinbarten Betrags
Vielseitige Konfiguration möglich
Auflistung von Akten in übersichtlicher Liste inkl. Gesamtverdienst und offenen Leistungen
Benachrichtigung per E-Mail möglich
In Deutsch und Englisch verfügbar
Honorargrenze aus Pauschale (Prozentsatz oder Betrag) ableitbar oder als Fixbetrag definierbar
Einstellung pro Akt möglich
Ob ein Akt überwacht werden soll
Welcher Benutzer (zusätzlich zum eingetragenen Rechtsanwalt) auch benachrichtigt werden soll
Berechnung des Verdienstes
Inklusive oder exklusive abgerechneter Leistungen
Nach im Akt eingestellten Abrechnungsart
Ausprägungen:
Die Honorarwarnung ist in drei Varianten möglich:
Als Berichtserstellung und automatischer Versand per E-Mail (Standardeinstellung)
Als Berichtserstellung inkl. automatischer Ablage des Berichts in einen Exportordner (Parameter “-exportordner”)
Kennzeichnung im Akt → die Information: “Ausgelöst” bzw. “Triggered” wird im Freien Feld Aktenstamm gesetzt (Parameter “-nurFreiesFeld”)
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