17.12.4 ERV Grundbuchantrag und Grundbuchauszug verarbeiten
Aus dem Ergebnis einer Grundbuchabfrage (Grundbuchauszug) werden automatisch bestimmte Felder für einen ERV-Grundbuchantrag vorgeschlagen. Dies wirkt nur auf neue Begehren. Richtige Vorgehensweise ist es also, zuerst einen Grundbuchauszug auszuwählen und dann die Begehren zu verfassen.
Es werden automatisch die Personen aus dem Auszug ausgelesen, die Personenstammdaten angelegt, die Personen als Beteiligte hinzugefügt und weitere sinnvolle Daten vorgeschlagen.
Sie gehen wie folgt vor:
Erstellen Sie einen neuen ERV-Antrag "Grundbuchantrag"
Füllen Sie das Reiter Stammdaten aus
Wechseln Sie in den Reiter Grundbuch
Wählen Sie die Schaltfläche Auszug zuordnen
Mit der Schaltfläche Auszug zuordnen kann ein Grundbuchauszug mit einem Grundbuch-ERV-Schriftsatz verbunden werden.
Abb. 548: Fenster "Grundbuchauszug zuordnen":
Es öffnet sich der ADVOKAT Explorer und man kann einen Auszug auswählen. Wenn ein Akt eingegeben ist, wird das Aktenverzeichnis geöffnet, sonst das zuletzt verwendete Verzeichnis. Ausgewählt werden kann eine MHT, HTML oder TXT-Datei, welche aus einer Grundstückdatenbank-Abfrage resultiert.
Es öffnet sich das Fenster Grundbuch-Firmenbuch-Assistent.
Die Option Nur Personen anlegen ist vorbelegt.
Personen aus dem B-Blatt (Eigentümer) werden angezeigt.
Sie markieren die Personen, die als Beteiligte in den Antrag übernommen werden sollen in der Spalte in den Akt.
Abb. 549: Fenster "Grundbuch-Firmenbuch-Assistent" mit einem Grundbuchauszug:
Mit OK werden:
Die Personen angelegt oder aktualisiert
Die markierten Personen in den Grundbuchantrag übernommen
Gericht, KG und Einlagezahl in den Grundbuchantrag übernommen
Für die weitere Verarbeitung stehen zwei Assistenten zur Verfügung:
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