17.16.3.24 Gesetzliche Zinsen

Hier werden gesetzlichen Zinssätze für Unternehmergeschäfte verwaltet.

Reihung

Datum

Zinssatz

Zinssatz 2

1

01.01.1901

5,00

5,00

2

01.08.2002

10,75

10,75

...

 

 

 

9

01.07.2009

8,38

9,58

Feld Reihung

Laufnummer

Feld Datum

Datum, ab dem dieser Zinssatz zur Anwendung kommt

Feld Zinssatz

Zinssatz gem. § 352 UGB für Forderungen mit Vertragsdatum bis zum 15.3.2013, also 8 % + Basiszinssatz

Feld Zinssatz 2

Zinssatz gem. § 456 UGB für Forderungen mit Vertragsdatum ab dem 16.3.2013, also 9,2 % + Basiszinssatz

§ 456 UGB. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend.

Für Forderungen, welche vor dem 16.03.2013 entstanden sind, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Zahlungsverzugsgesetz BGBl. I 50/2013).

Diese Tabelle wird von ADVOKAT gewartet und immer überschrieben. Eine Eingabemöglichkeit gibt es nur für Notfälle, wenn sich der Zinssatz überraschend ändert.

Der Basiszinssatz kann bei der Österreichischen Nationalbank unter der Adresse https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=2.1 abgerufen werden.

Siehe auch Felder des Fensters Forderung, Zinsen für Unternehmen.

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