12.17.3.4 01 Erstmeldung, Reiter Personen
Abb. 390: Fenster "Treuhandmeldung", Reiter Personen
Liste der Treugeber
Die Aktbeteiligten werden als Treugeber vorgeschlagen. Siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB). Sie müssen die Treugeber kontrollieren und nachbearbeiten.
Folgende Meldung weist darauf hin:
Bitte im Reiter Personen die Treugeber prüfen und Rollenbezeichnungen korrigieren.
Es ist mindestens ein Treugeber (Geldbeisteller) erforderlich.
Siehe auch Treugeber und Begünstigte (eTHB)
Schaltflächen Hinzufügen, Bearbeiten, Löschen
Damit öffnen Sie das Fenster Beteiligte Personen.
Rolle
Von der ERV-Schnittstelle werden folgende Rollen definiert: Geldbeisteller, Begünstigter, Sonstige Begünstigte, Drittfinanzierer. Bei Personen mit der Rolle "Drittfinanzierer" muss verpflichtend ein ERV-Code im Personenstamm erfasst sein. Personen mit der Rolle "Sonstige Begünstigte" werden bei einer Erstmeldung nicht übermittelt, wohl aber bei einer Meldung 06 Kontoverfügungsauftrag.
Person
Namenskurzbezeichnung des Treugebers, Liste mit Alt+Pfeil-ab.
Vertreter
Bei Treugebern kann ein persönlicher Vertreter angegeben werden (entspricht der Rolle im Grundbuch).
Bei einem minderjährigem Treugeber muss ein persönlicher Vertreter angegeben werden.
Ein persönlicher Vertreter muss eine natürliche Person sein.
Ist ein Vertreter angegeben, erfolgt die Benachrichtig von der RAK an den Vertreter und nicht an den Treugeber.
Sofern ein Vertreter über eine E-Mailadresse verfügt, ist der Rechtsanwalt laut Statut verpflichtet, diese im Rahmen der Erstmeldung bekanntzugeben (siehe Treugeber und Begünstigte (eTHB), Überschrift "E-Mail-Adresse").
Der Vertreter erhält keinen eigenen Auskunftscode, der Auskunftscode des Treugebers auf dem gedruckten Informationsblatt, gilt auch für den Vertreter.
Treuhänder
Namenskurzbezeichnung des Treuhänders.
Vorgeschlagen wird entweder "RA" oder "RA-xxx" aus dem Feld zuständiger RA im Fenster Aktenstamm.
Siehe auch Treuhänder (eTHB).
Empfänger
Pflichtfeld.
Bei einer Meldung "01 Erstmeldung" ist Empfänger immer die Rechtsanwaltskammer (eTHB).
Bei bestimmten Meldungen hängt es vom Szenario ab.
Geschäftszahl RAK
Bei einer Meldung "01 Erstmeldung" ist das Feld leer.
Die RAK wird die Erstmeldung bestätigen und dabei die Geschäftszahl zurückmelden. Die Meldung langt via ERV Rückverkehr ein. Die Geschäftszahl wird automatisch in die Freien Felder "eTHB" im Aktenstamm eingetragen. Bei allen Folgemeldungen im selben Akt wird die Geschäftszahl aus dem Aktenstamm vorgeschlagen.
Jede Treuhandschaft erfordert eine eigene Geschäftszahl. Daher werden doppelte Geschäftszahlen verhindert. Fehlermeldung:
Im Akt 'xy' befindet sich bereits die Geschäftszahl '12345...' der RAK. Jede Treuhandschaft erfordert eine eigene Geschäftszahl. Die Geschäftszahl RAK kommt aber außerdem in folgenden Akten vor: 'yz'.
Hinweis: Die Geschäftszahl ist für die RAK eine wichtige Information für die richtige Zuordnung zum Treuhandakt. In aller Regel darf daher das Feld nicht manuell bearbeitet werden
Wenn die GZ RAK nicht automatisch eingetragen wurde, dann siehe unter Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB), Überschrift "Geschäftszahl RAK".
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