12.3.4 ERV Sonstige Erst- und Folgeeingabe

Alle ERV-Schriftsätze, die nicht Mahnklagen, sonstige Klagen, formale Exekutionsanträge, sonstige Exekutionsanträge, und auch nicht Firmenbuchanträge sind, sind "Sonstige Ersteingaben oder "Sonstige Folgeeingaben".

Es gibt bei dieser Schriftsatzart viel weniger Reiter und damit viel weniger formale Felder als bei einer Mahnklage oder bei einem formalen Exekutionsantrag. Der eigentliche Antragsinhalt ist analog zu einer Klage im Textfeld Weiteres Vorbringen frei zu formulieren.

Das Fenster Stammdaten sieht bei einer solchen Eingabe so aus:

Abb. 270: Fenster "Sonstige Folgeeingabe, Reiter Stammdaten"

Schriftsatzart
Je nach Schriftsatzart erscheinen in diesem Fenster unterschiedliche Reiter und in diesen unterschiedliche Felder.

"SO" für sonstige Ersteingabe verwenden Sie für einen verfahrenseröffnenden Antrag (wenn Sie noch keine Geschäftszahl haben).
"SOFO" für sonstige Folgeeingabe verwenden Sie für einen fortsetzenden Antrag (wenn Sie bereits eine Geschäftszahl haben).

Hinweis:
Wenn Sie einen Sonstigen Antrag mit Hilfe der Forderungsbetreibung erstellen, dann wird entweder ein Erstantrag oder ein Folgeantrag generiert. Was erstellt wird ist abhängig vom Feld GZ im Fenster Betreibung. Wenn dort eine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Folgeantrag. Wenn keine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Erstantrag.

Wegen
Hier ist das einzugeben, was bei einem Schriftsatz bei WEGEN steht.

Ausfertigungen
Anzahl der Ausfertigungen, zB 1-fach, 2-fach, 3-fach, etc.

Reiter Personen

Abb. 271: Fenster "Sonstige Folgeeingabe, Reiter Personen"

Parteibezeichnungen bei "Sonstigen Eingaben"
Bei einer "Sonstigen Ersteingabe" sind von der ERV-Schnittstelle folgende Parteibezeichnungen fix vorgesehen: Erste-Partei und Zweite-Partei.

Bei einer "Sonstigen Folgeeingabe" ist von der ERV-Schnittstelle vorgesehen, dass Sie die Parteibezeichnung frei erfassen, zB:

  • Kläger und Beklagter bei einem Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl, bei einer Klagebeantwortung oder einem weiteren Vorbringen.

  • Gläubiger und Gemeinschuldner und Masseverwalter bei einer Forderungsanmeldung im Konkurs.

  • Antragsteller und Kindesmutter bei einer Familienrechtssache.

Reiter Vorbringen
Das Feld Betreff ist nur bei einer "Sonstigen Folgeeingabe" ein Pflichtfeld. Es können 100 Zeichen eingegeben werden.

Direktzustellung
Bei einem Schriftsatz vom Typ "Sonstige Folgeeingabe" gibt es die Option Direktzustellung. Das Feld wird im Fenster Personendetail aktiviert.

Abb. 272: Fenster "Personen, Personendetail für beteiligte Person"

Damit können Sie den Schriftsatz an den gegnerischen Rechtsanwalts gemäß § 112 ZPO zustellen. Die Zustellung erfolgt ähnlich wie der ERV Rückverkehr als PDF und direkt im ERV.

In der ADVOKAT Hilfe unter ERV Direktzustellung finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:

  • unter welchen Voraussetzungen kann diese Option aktiviert werden

  • wann wird sie automatisch aktiviert (autom. Erstellung Schriftsatz)

  • welche Voraussetzungen müssen für die PDF-Generierung vorliegen

  • was kann im ERV Direktzustellung versendet werden.

Die anderen Felder und Reiter sind unter ERV Mahnklage näher beschrieben.

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