12.17.3.9 04 Fristerstreckungsmeldung
Mit dieser Meldung beantragen Sie bei der RAK die Verlängerung einer Frist. Vorausgehen wird dieser Meldung in der Regel eine Fristsetzung durch die RAK, zB für die Meldung des Kontoverfügungsauftrags, für den Abschluss der Treuhandschaft etc.
Diese Meldung setzt eine Erstmeldung voraus.
Diese Meldung geht immer an die RAK.
Im Feld Schriftsatzart wählen Sie "Treuhandmeldung".
Im Feld Art wählen Sie "04 Fristerstreckungsmeldung".
Die Meldung funktioniert ähnlich wie 01 Erstmeldung. Hier sind nur abweichende Reiter und Felder beschrieben.
Reiter Sonstige
Die Felder Kalender sind Pflichtfelder.
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