1.5.1.1 Floating

Falls ADVOKAT als Cloudlösung betrieben wird ist Floating zwingend erforderlich, siehe Absatz "Thema Lizenzierung" im Kapitel Voraussetzungen.
Falls ADVOKAT regulär (nicht als Cloudlösung) betrieben wird benötigt man den Zusatz "Floating" falls eines oder mehrere der folgenden Szenarien zutreffen:

  1. Ein Anwender hat keinen eigenen Arbeitsplatz und arbeitet immer von unterschiedlichen Geräten aus.

    • Beispiel: Studenten, Praktikanten, Teilzeitkräfte

  2. Ein Anwender verfügt über mehrere Arbeitsplätze und arbeitet je nach Bedarf mit einem dieser Geräte.

    • Beispiel: Rechtsanwalt arbeitet mit zwei unterschiedlichen Notebooks von zwei unterschiedlichen Niederlassungen aus.

    • Beispiel: Rechtsanwältin arbeitet mit drei unterschiedlichen Notebooks von der selben Niederlassung aus.

  3. Ein Anwender arbeitet von einem Arbeitsplatz im Büro aus und greift per Remotedesktop auf einen Terminalserver zu. Dies gilt auch wenn Citrix (Terminalserverlösung) verwendet wird.

    • Beispiel: Rechtsanwalt arbeitet mit Notebook in Niederlassung A und per Remotedesktop am Terminalserver im Homeoffice.

    • Beispiel: Rechtsanwältin arbeitet mit Notebook in Niederlassung A und per Remotedesktop am Terminalserver in Niederlassung B.

    • Beispiel: Rechtsanwältin arbeitet mit Notebook in Niederlassung A und B und per Remotedesktop am Terminalserver im Homeoffice.

  4. Ein Anwender arbeitet von einem fixen Arbeitsplatz im Büro aus und greift per Remotedesktop auf denselben Arbeitsplatz zu.
    Ausnahme: Es wird auf den Arbeitsplatz nicht per Remotedesktop sondern per Fernwartungsprogramm (Beispiel: TeamViewer) zugegriffen, hier wird Floating nicht benötigt.



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