17.13.9 Elektronische Akteinsicht (EAkteinsicht)
Wie Sie die Elektronische Akteinsicht in ADVOKAT Online durchführen, ist hier beschrieben: ADVOKAT Online – Elektronische Akteneinsicht
Ein Videotutorial finden Sie unter https://youtu.be/hAO6gmKQFcY
Die Übernahme der Aktenstücke in den ADVOKAT Akt und das Erfassen der Leistung erfolgt mit den Optionen Leistung bzw. Dokumente und den Button Speichern (rechts oben) – für alle markierten Aktenstücke – bzw. mit dem Icon Dokumente in der jeweiligen Zeile – für ein Aktenstück. (Siehe die roten Umrandungen in der Abbildung unten).
Abb. 553: ADVOKAT Online Elektronische Akteinsicht – Übernahme nach ADVOKAT
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx