2.5.5 Konvertierung RTF zu DOCX
Kanzleiindividuelle RTF-Vorlagen können automatisch oder manuell in DOCX-Vorlagen konvertiert werden.
Versuchen Sie zuerst immer den automatischen Weg, falls dieser fehlschlägt ist die Konvertierung manuell durchzuführen.
Die Dateien im sekundären Ordner (\Original), siehe Kapitel Stufenlogik der Vorlagen sind niemals zu konvertieren.
Hinweise
Eine Übersicht der Vorlagen finden Sie im Kapitel Übersicht aller verfügbaren Vorlagen.
Die Voraussetzungen zur Nutzung von DOCX-Vorlagen finden Sie im Kapitel Voraussetzungen.
Vorlagen in den Unterordnern "Original" müssen nie konvertiert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel Stufenlogik der Vorlagen.
Vorlagen im Ordner "...\ADVOKAT\Daten\Vorlagen\ERV" dürfen nicht konvertiert werden.
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