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6.19aDiese Arbeitsschritte sind erforderlich, wenn ADVOKAT nicht bei einer Rechtsanwaltskanzlei im Einsatz ist und in einer neuen Abteilung der elektronische Rechtsverkehr (ERV) genutzt werden soll.
Ein Beispiel dafür wäre eine neue Abteilung bei einer Firma (Rechtsabteilung), Bank, Versicherung oder Behörde mit eigenem ERV-Code.

Hinweise

Wer zur Teilnahme am ERV verpflichtet ist, wer freiwillig teilnehmen kann und welche Art von ERV-Code man erhält finden Sie im Kapitel ⚖️ 01 - Teilnahme & Aktivierung.

Vorgehensweise

  1. Öffnen Sie in der Personenverwaltung die Person "RA" > Schaltfläche "Befehle" > Unterpunkt "Kopieren". Im Fenster "Personen – Stammsatz kopieren" wählen Sie:
    • Neue Kurzbezeichnung RA-Abteilung (Beispiel: "RA-L", wobei L für "Linz" steht)
    • "Telefon mitkopieren" aktivieren
    • "Bankverbindung mitkopieren" aktivieren
    • "Zweitanschrift automatisch anlegen" deaktivieren

  2. Nach Klick auf "OK" befinden Sie sich sofort im Personendatensatz "RA-L". Aktivieren Sie die Option "Firma" und passen Sie folgende Felder an.
    Im Regelfall stimmen die meisten Felder mit jenen der Person "RA" überein und man muss lediglich die Anschrift und den ERV-Code anpassen.
    • Name (Firmenwortlaut)
      • Optional können die zwei zusätzlichen Namensfelder befüllt werden.
    • Straße, Postleitzahl, Ort, Land
    • Reiter "Telefon"
      • Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Website
    • Reiter "Bank"
      • IBAN und BIC des Gebühreneinzugkonto bei Konto vom Typ "E"
      • IBAN und BIC des Anderkonto bei Konto vom Typ "Z"
    • Reiter "Zusätze"
      • UID-Nummer (falls vorhanden), ERV-Code, FB/ZVR-Nummer (falls vorhanden)

  3. Erstellen Sie bei Bedarf einen Briefkopf und Brieffuß. Eine detaillierte Anleitung dafür finden Sie im Kapitel Briefpapier und Kanzleistempel.
    Falls keine Dokumente (Beispiel: Briefe, Rechnungen, Schriftsätze) über ADVOKAT erzeugt werden, so kann dieser Schritt übersprungen werden.

  4. Teilen Sie dem ADVOKAT Support per Support Tool oder E-Mail unter support@advokat.at den Namen und ERV-Code mit, falls eine Freischaltung für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erfolgt.
    Es ist eine Identitätsprüfung basierend auf § 2 Abs. 3 ERV 2021 erforderlich, daher bitten wir Sie um schriftliche Kontaktaufnahme.

    bei juristischen Personen:

    • Auszug aus einem öffentlichen Register (Firmenbuch, Vereinsregister)
    • Rechtsanwaltsausweis oder ersatzweise ein anderer amtlicher Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Person(en)

    Bitte beachten Sie, dass eine Freischaltung des ERV-Code nicht immer sofort erfolgen und bis zu 14 Tage beanspruchen kann.

  5. Sobald Sie eine Antwort vom ADVOKAT Support erhalten haben, navigieren Sie in ADVOKAT zum Menüpunkt "Programme" > "ERV". 
    Im Fenster "Elektronischer Rechtsverkehr" klicken Sie auf den Menüpunkt "Senden/Empfangen" > "Einstellungen".
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche "System prüfen", es erscheint ein Statusfenster, welches Sie wieder schließen.
    • Klicken Sie beim Feld "Rückverkehr abholen für folgende Codes" auf die Schaltfläche "..." und aktivieren im Fenster "ERV-RV-Codes" die Checkbox bei allen ERV-Codes.
    • Hinweis: Welche ERV-Codes verfügbar sind sehen Sie in ADVOKAT Online unter "Elektronischer Rechtsverkehr" > "Aktivierung". Mehr Informationen siehe Kapitel Aktivierung.

  6. Klicken Sie auf "System prüfen", damit wird final sichergestellt, dass die Verwendung des ERV für alle ERV-Codes funktioniert.
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