1.5 ADVOKAT Version 6.27e

Leistungserfassung/Honorarverrechnung
Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle – VRUN
Dieses Gesetz, BGBl. I Nr. 85/2024, ändert betrifft auch das RATG.
Die Höchstverdienstgrenzen nach TP1, TP2, TP3A, TP3B, TP3C sind bei einer Verbandsklage niedriger als die üblichen Höchstverdienstgrenzen. Konkret sind es die Verdienstbeträge, die sich aus einer Bemessungsgrundlage von Eur 2.000.000,00 ergeben.

Da dies alle ADVOKAT Leistungskürzel mit obigen Tarifposten betreffen kann, setzen wir dies wie folgt um:

  • Es gibt die Leistungskürzel 1SVRUN, 2SVRUN, 3ASVRUN, 3ATVRUN, 3BTVRUN, 3CSVRUN, 3CTVRUN

  • In diesen Kürzeln befindet sich im Honorartext der Hinweis: Die Bemessung darf max. Eur 2.000.000,00 betragen (entspricht Höchstverdienst)

  • Wenn eine Verbandsklage eine Bemessung bis zu Eur 2.000.000 hat, dann wird der übliche Verdienst nach der jeweiligen Tarifpost gerechnet.

  • Wenn Sie eine höhere Bemessung erfassen, wird ein zu hoher Verdienst gerechnet. Sie dürfen daher in diesen Verfahren und bei diesen Tarifposten nur eine Bemessung von maximal Eur 2.000.000 verwenden.

  • Auf diese Weise können Sie alle Leistungskürzel verwenden und nicht nur 1SVRUN, 2SVRUN, etc. Sie müssen nur die Bemessungsgrundlage beachten.

Aktenverwaltung
Erstellung eines Beilagenverzeichnisses
Ein Beilagenverzeichnis wurde bisher aus der Dokumentverwaltung erstellt:
Siehe Beilagenverzeichnis aus der Dokumentverwaltung erstellen

Neu ist die Möglichkeit das Beilagenverzeichnis aus der Aktenverwaltung zu erstellen. Das bietet Vorteile in Verbindung mit der Verwendung von Ordner in der Aktenverwaltung und einen besseren Ausdruck.
Siehe Beilagenverzeichnis aus der Aktenverwaltung erstellen
Siehe Ausdruck Beilagenverzeichnis.

ERV
ERVBox, Fenster Anlage, Feld Beilage
Das Feld Beilage kann jetzt auch bei ERVBox-Anlagen eingegeben werden. Siehe Abbildung in ERVBox im ERV Hinverkehr, Fenster "ERV Anlagen Detail".

System
Protokoll Tabellen aktualisieren
Beim Update werden auch Tabellen aktualisiert. Das Protokoll wird jetzt automatisch gespeichert unter ...\ADVOKAT\Daten\Log.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx