12.3.30 Direktzustellung mit Mail und Fax

Alternativ zur Direktzustellung per ERV, siehe ERV Direktzustellung können Sie einen Schriftsatz an den gegnerischen Rechtsanwalt mit E-Mail oder Fax zustellen. Das geht so:

Sie wählen entweder im Fenster Aktenverwaltung den Menüpunkt Dokument / Direktzustellung gem. § 112 ZPO per E-Mail oder per Fax. Im ERV-Programm gibt es den analogen Menüpunkt Senden / Direktzustellung ... und auch ein Icon.

Dieser Menüpunkt Direktzustellung ... setzt voraus:

  1. Der Schriftsatz hat den Status OK, ist also gesendet und bestätigt

  2. Sie setzen die ADVOKAT Dokumentverwaltung ein. Der Versand per Fax ist auch ohne diesen Programmteil möglich.

  3. Der Programmteil pdfFactory ist vorhanden.

Hinweis: Zum Programmteil pdfFactory siehe PDF Dokumente erstellen. Empfänger der Direktzustellung ist automatisch jeder im WebERV im Reiter definierte Vertreter. Ausgenommen bleibt der Einbringer selber.

Direktzustellung per E-Mail:
Die Zustellung erfolgt an die erste E-Mail-Adresse des Vertreters im Personenstamm. Wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, dann fragt ADVOKAT, ob Sie die Direktzustellung per Fax wünschen. Wenn Sie auf Zustellung per E-Mail beharren, wird ein E-Mail mit "E-Mailadresse_unbekannt" erstellt.

Bei Übermittlung per E-Mail werden zwei PDF erstellt: 1. der Schriftsatzausdruck mit allen Beilagen und 2. ein Anschreiben mit Briefpapier. Beide PDF werden im Mailprogramm abgestellt. Die Vorlagen für die Anschreiben befinden sich im Verzeichnis "...\Advokat\Daten\Vorlagen\ERV\ORIGINAL" und heißen "Direkt.rtf" und "Direkt.txt".

Direktzustellung per Fax:
Die Zustellung erfolgt an die erste Faxnummer des Vertreters im Personenstamm. Es wird ein PDF bestehend aus Schriftsatz, allen Beilagen und Anschreiben erstellt und im Hintergrund geöffnet. ADVOKAT fragt wieder, ob eine Leistung erfasst werden soll.

Leistungserfassung
Sofern Sie die Dokumentverwaltung einsetzen gilt: ADVOKAT fragt bei jedem Empfänger, ob eine Leistung erfasst werden soll und öffnet dazu die Leistungserfassung mit den Vorlageleistungen. Viele Kanzleien nehmen eine Leistung "Kurzbrief". Wenn keine Leistung erfasst wird, wird im Akt zumindest ein Datensatz Dokument generiert. Wenn eine Leistung erfasst wird, wird das E-Mail nach dem Versenden mit der Leistung verbunden.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx