12.4.3 ERV Anlagen im Grundbuchverfahren

Die Anlage ist entweder ein PDF-Dokument oder ein Verweis auf ein Dokumentenarchiv.

Ein PDF-Dokument genügt nur in wenigen Fällen. Dies ist in der Grundbuch Beispielsammlung ausdrücklich angeführt.

Bei allen anderen Anlagen, wenn also eine Originalurkunde erforderlich ist, ist das Schriftstück in das Dokumentenarchiv (Archivium oder Cyberdoc) einzustellen. Siehe dazu Dokumentenarchive (Archivium, Cyberdoc, etc.) für Grundbuch und Firmenbuch, ERVBox.

Abb. 323: Fenster "Grundbuchantrag, Anlagendetail"

Datum
Hier ist das Datum der Ausstellung oder Unterzeichnung der Urkunde einzugeben. Das Datum des Grundbuchantrags wäre falsch.

Art der Anlage
Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Selbstberechnungserklärungen, etc. Sie können einen freien Text eingeben oder aus der Liste auswählen.

PDF-Dokument / Referenz auf Dokumentenarchiv
Bei Grundbuchanträgen gibt es für Anlagen die vier Möglichkeiten:
a) Dokument im PDF Format
b) Referenz auf Dokumentenarchiv
c) Papierweg
d) BEV Plandaten

Die im Folgenden angezeigten Felder unterscheiden sich je nach der gewählten Option.

Bemerkung
Freies Textfeld. Hier können Sie die Anlage näher spezifizieren.

Datei
Bei Auswahl "Dokument in PDF Format" geben Sie hier die Datei an.
Per PDF können nur Dokumente eingebracht werden, die mit einer sog. (elektronischer) Amtssignatur versehen sind.

Archiv
Bei Auswahl "Referenz auf Dokumentenarchiv" erfassen Sie hier das Archiv.
Siehe dazu Dokumentenarchive (Archivium, Cyberdoc, etc.) für Grundbuch und Firmenbuch, ERVBox.

Geschäftsfallnummer, Sicherheitscode bei BEV Plandaten (Teilungsplänen)
Bei Auswahl "BEV Plandaten " erfassen Sie hier die Geschäftsfallnummer und den Sicherheitscode. Beide Nummern erhält die Person, die den Plan in das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) einstellt. Das wird der Vermesser oder Zivilingenieur sein.

Die Daten werden benötigt um eine Trennstücktabelle anzufordern oder durchzuführen.

Hinweise zu Teilungsplänen:
Teilungspläne müssen nach den gesetzlichen Vorschriften der Bauordnung von der zuständigen Gemeinde geprüft werden.

Falls eine Bewilligung notwendig ist, stellt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid aus. Andernfalls bestätigt die Gemeinde in einem Schreiben, dass keine Bewilligung erforderlich ist.

Bisher war es in einigen Gemeinden üblich, die Bewilligung direkt auf dem Teilungsplan zu erteilen. Öfters wird aber auch ein getrennter Bescheid bzw. ein Schreiben erstellt und zugestellt. Für die Eintragung im Grundbuch soll das Negativschreiben bzw. der Bewilligungsbescheid archiviert und in der Urkundenliste aufgenommen werden. Falls die Bewilligung direkt auf dem Plan erteilt wurde, soll der Teilungsplan im Urkundenarchiv archiviert werden, damit die Bewilligung der Gemeinde dem Rechtspfleger urkundlich vorliegt.

Hinweis: In keinem Fall muss der Teilungsplan im Original an das Gericht übermittelt werden. Der Rechtspfleger holt sich vielmehr für die Durchführung der Teilung den Plan mittels Geschäftsfallnummer und Sicherheitscode vom BEV ab.

Besonderheit bei Rangordnungsbeschluss
In Grundbuchanträgen kann man eine Eintragung "im Rang" begehren. Der Rangordnungsbeschluss ist im Urkundenarchiv zu hinterlegen und in den Anlagen ist auf die Urkunde zu verweisen. Weil es aber bei einem Rangordnungsbeschluss nur eine Ausfertigung gibt, ist zusätzlich das Original per Post zu übersenden - einlangend bei Gericht innerhalb von 7 Tagen.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx