12.3.26.2 Vollständige Verbesserung
Bei der Variante "vollständiger Schriftsatz" wird der ganze Antrag mit allen Begehren noch einmal (verbessert) gesendet. Im 2. Karteireiter ist daher alles gleich wie bei einem normalen Grundbuchantrag.
Ein Verbesserungsantrag kann keine neuen, zusätzlichen Begehren inkludieren, da im Rahmen einer Verbesserung zwar wohl weniger, aber nie mehr beantragt bzw. begehrt werden kann, als im zu verbessernden Antrag bereits begehrt wurde.
Die Schaltfläche Personen und Urkunden sind aktiv. Es können somit weitere Personen und Urkunden hinzugefügt werden.
Eine "vollständige Verbesserung" macht man wie folgt:
Den zu verbessernden Antrag (mit dem Status OK) in der ERV-Liste suchen
Antrag öffnen - Befehle / Schriftsatz kopieren wählen
Feld Schriftsatzart auf "Grundbuch Folgeeingabe" ändern
Feld Art = "Verbesserung vollständiger Schriftsatz"
Feld Tagebuchzahl lt. Verbesserungsauftrag
Bei den Begehren, Personen oder Urkunden die notwendigen Änderungen vornehmen
Hinweis: Das Feld Gebühren bleibt gleich wie beim Erstantrag (der Erstantrag wird nochmals eingebracht)
Zur Verbesserung eines Antrags im Rahmen bei einem Containergesuch siehe Antragsgruppe (Containergesuch).
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx