8.2.5 E = Einzelleistungsnachweis

Dabei handelt es sich um eine Mischform von L = Einzelleistung und K = Klient Einheitssatz. Diese Abrechnungsart wird gelegentlich statt der normalen Einheitssatz-Abrechnung gegenüber dem Klienten verwendet.

Die Berechnung des Verdienstes erfolgt wie bei K = Klient Einheitssatz.

Darüber hinaus werden auch die Nebenleistungen als Text angedruckt, aber ohne Verdienst.

Es werden alle Barauslagen (von Haupt- und Nebenleistungen) aufgenommen und mitgerechnet, egal, ob diese gerichtlich ansprechbar sind oder nicht. Somit wird bei einer E-Abrechnung um diese Barauslagen mehr herauskommen als bei einer K-Abrechnung.

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