14.3.2 Vorarbeiten beim Anlegen des ersten Verfahrens
Wenn Sie das Insolvenzprogramm erstmalig in Betrieb nehmen, dann kontrollieren Sie bitte vor dem Eingeben der ersten Anmeldung folgende Einstellungen:
Es muss in der Namenverwaltung (Programme / Personen) eine Person mit Kurzbezeichnung "IEF" geben. Bitte legen Sie diese Daten an. Es braucht sie beim Forderungsübergang.
Kontrollieren Sie, ob in der Namenverwaltung Gläubigerschutzverbände (AKV, KSV, ISA, Creditreform) angelegt sind. Wenn ja, tragen Sie bei diesen Personen im Feld Beziehung zur Kanzlei den Text "Gläubigerschutz" ein. Es braucht sie beim Berechnen der Insolvenzverwalterentlohnung.
Kontrollieren Sie einmalig die Insolvenz Einstellungen.
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