8.2.9 B = Beschlussnote
In der Abrechnungsart B = Beschlussnote werden alle Titel mit den darin ausgewiesenen gerichtlich bestimmten Kosten angeführt:
Verdienst inkl. Einheitssatz (inkl. Zinsen aus Kosten)
Barauslagen
Aufgenommen werden die Titel mit den aktuell offenen Beträgen (nach Schuldnerzahlungen)
In eine Beschlussnote werden nur Titel und Akonti an RA aufgenommen, nicht jedoch andere Aktinhalte.
Hinweis: Bei der Beschlussnote gibt es keinen Bearbeitungsmodus. Titel können im Bearbeitungsmodus nicht angezeigt werden. Es ist nur das Reiter Verrechnung aktiv. Die meisten Optionen sind deaktiviert.
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