17.4.4.1 Priorität von Aktengruppen

Wenn die Aktengruppen über allgemeine Kriterien definiert werden, kann ein Akt in mehrere Aktengruppen fallen.

Beispiel:
Ein Akt ist dem Rechtsanwalt A zugeordnet und fällt damit in die Aktengruppe "Alle Akten für Rechtsanwalt A". In diesem Akt ist der Klient X erfasst und der Akt fällt damit gleichzeitig in die Aktengruppe "Alle Akten mit Klient X".

Wenn nun für die beiden Aktengruppen unterschiedliche Rechte definiert wurden, welche kommen zur Anwendung?

ADVOKAT löst das Problem so, dass die höher gereihte Aktengruppe vorgeht – also die, die im Fenster "Security", Reiter "Akten" am weitesten oben angezeigt wird. Wenn ein Akt in die höher gereihte Aktengruppe "Alle Akten mit Klient X" fällt, kommen diese Rechte zur Anwendung. Es wird ignoriert, dass er auch in eine andere, tiefer gereihte Aktengruppe fallen würde.

Auf diese Weise werden Akten faktisch immer nur einer Aktengruppe zugewiesen.

Die Reihung kann manuell festgelegt werden. Die Aktengruppe "Standard-Akten" hat immer die niedrigste Reihung. Ein Akt fällt damit nur dann in die Aktengruppe "Standard-Akten", wenn er aufgrund der Kriterien keiner anderen Aktengruppe zugeordnet ist.

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