17.4.4.3 Standard-Akten-Gruppe

Zu dieser Gruppe gehören alle Akten, die nicht einer anderen Aktengruppe zugeordnet wurden. Der Name dieser Gruppe kann nicht geändert werden. Sehr wohl aber können die Rechte eines Benutzers oder eine Benutzergruppe für diese Aktengruppe geändert werden. Es ist sogar die wichtigste Aktengruppe, weil hier die Standardrechte der Benutzer für die Aktenverwaltung festgelegt werden. In der Regel fällt ein Akt bei der Anlage automatisch in die "Standard-Akten-Gruppe".

Hinweis: Vor dem ersten Speichern, also bei der Neuanlage eines Akts, fällt jeder Akt automatisch in diese Aktengruppe. Erst beim ersten Speichern wird ein Akt unter Umständen einer anderen Aktengruppe zugeordnet (siehe dazu Aktengruppen-Security). Bis zum ersten Speichern werden daher die Rechte und Beschränkungen der "Standard-Akten-Gruppe" angewendet.

Es ist nicht vorhersehbar, in welche Aktengruppe ein Akt nach dem ersten Speichern fallen wird und welche Rechte und Beschränkungen in dieser Ziel-Aktengruppe Verwendung finden. Das ist kanzleiindividuell stark verschieden. Daher ist es nicht möglich, vor dem ersten Speichern "zu wissen", was bei der Aktanlage vor dem Speichern erlaubt ist und was nicht. Die sinnvollste Regel ist, die Rechte der Securitygruppe "Standard-Akten-Gruppe" zu verwenden.

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