1.2.18 Externer Zugriff auf ADVOKAT eines anderen Unternehmens
Sie möchten im Zuge einer Kooperation auf das ADVOKAT Programm eines anderen Unternehmen zugreifen?
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, abhängig davon ob Sie dort alle oder nur bestimmte Daten (Akten, Personen, etc.) sehen dürfen.
In beiden Fällen muss der Zugriff auf einen Arbeitsplatz oder Terminalserver innerhalb des Systems des anderen Unternehmen erfolgen.
Von der Einbindung von ADVOKAT in das eigene System mithilfe eines VPN-Client auf Arbeitsplätzen wird abgeraten, siehe Kapitel Hinweise.
Die Bereitstellung, der Betrieb und die Wartung der Umgebung zum Zugriff in das fremde System sind Aufgaben der IT-Betreuer.
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