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19.3.2.1 Allgemeines
19.3.2.1 Allgemeines
Unter einer Datenfusion versteht man die Zusammenführung zweier oder mehrerer Datenbestände in einen einzigen Datenbestand.
Dieser Vorgang ist trotz vollständiger Beschreibung aktuell ausschließlich durch Mitarbeiter von ADVOKAT Professional Services umsetzbar.
Eine Datenfusion ist nur mit einem Wartungsfenster von ADVOKAT möglich und kann daher nicht im laufenden Betrieb erfolgen.
, multiple selections available,
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