12.3.31 Allgemeine ERV Übermittlung

Die Schriftsatzart "Allgemeine ERV Übermittlung" dient zur Übermittlung von PDF-Dokumenten zwischen ERV-Teilnehmern. Es gibt nur wenige formale Felder. Der eigentliche Inhalt des ERV-Schriftsatzes wird als PDF-Dokument-Anlage übermittelt.

Mögliche Empfänger für Allgemeine ERV Übermittlung sind (Stand 06.12.2023):

  • Landesverwaltungsgericht Salzburg

  • Alle Bezirkshauptmannschaften in Salzburg

  • Grundverkehrsbehörden Salzburg

  • Alle Justizanstalten (ADVOKAT Namenskurzbezeichnung JA-*)

Sukzessive werden sich weitere Behörden an den ERV anschließen und diese Schriftsatzart soll in weiterer Zukunft die ERV Direktzustellung ablösen.

Technisch wäre es an sich möglich, diese Nachricht auch an Polizeiinspektionen zuzustellen, aber de facto würden diese Nachrichten nicht verarbeitet werden. Nur Nachrichten der Justiz werden aktuell beim BMI unterstützt und somit auch korrekt verarbeitet. Wir haben uns beim BRZ um eine Ausweitung bemüht. Das Ergebnis: Eine dafür erforderliche Gesetzesänderung ist unterwegs. Wie lange das dauert, ist aktuell nicht abzusehen. Dasselbe gilt für die Polizeiakteneinsicht. Das heißt: Es ist aktuell nicht möglich, eine Direktzustellung oder eine allgemeine ERV Übermittlung an Polizeidienststellen zu senden.

Unterschied Allgemeine ERV Übermittlung – Direktzustellung
Jeder ERV-Teilnehmer kann im ERV via "Direktzustellung" erreicht werden. "Direktzustellung" ist ein privatwirtschaftlicher Zustellungsvorgang (Absender – Übermittlungsstellen – Empfänger) ohne Involvierung des BRZ. Häufig verwendet wird die Direktzustellung für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt.

Bei den anderen ERV-Schriftsatzarten (an Gericht, Firmenbuch, Grundbuch) handelt es sich um einen hoheitlichen Zustellvorgang (Absender – Übermittlungsstelle – BRZ – Übermittlungsstelle – Empfänger). Bei dieser Art der Zustellung kann der Absender mit der OK-Bestätigung des BRZ sicher sein, dass die Zustellung erfolgte.

Das Fenster Stammdaten sieht bei einer solchen Eingabe so aus:

Abb. 313: Fenster "Allgemeine ERV Übermittlung, Reiter Stammdaten"

Schriftsatzart
Sie wählen ALL= Allgemeine ERV Übermittlung.

Wegen
Hier geben Sie einen Betreff ein.

Reiter Personen

Abb. 314: Fenster "Allgemeine ERV Übermittlung, Reiter Personen"

Parteien mit deren Vertretern
Das Hinzufügen von Parteien und Personen ist optional.
Die Rolle einer Person kann frei vergeben werden.

Abb. 315: Fenster "Personen, Personendetail für beteiligte Person"

Einbringer
Namenskurzbezeichnung des Einbringers. Die Daten des Einbringers müssen in den Kanzleistammdaten für den ERV angelegt sein.

Empfänger
Der Empfänger muss für die Allgemeine ERV Übermittlung zugelassen sein. Wenn Sie eine andere Person eingeben, dann kommt die Meldung:
Schriftsatzart 'Allgemeine ERV Übermittlung' ist für diesen Empfänger-Code nicht zulässig.

Die Personen-Stammdaten für die möglichen Empfänger werden über ADVOKAT Adressen aktualisieren ausgeliefert.

Aktenzeichen Empfänger
Optional kann ein Aktenzeichen des Empfängers eingegeben werden.

Reiter Anlagen
Der Antragsinhalt muss sich in einem PDF-Dokument Art der Anlage = "Anlage" befinden. Mindestens eine Anlage ist Pflicht.

Siehe auch Anlagen bei ERV-Schriftsätzen.

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