8.2.2 L = Einzelleistung

In der Abrechnungsart L = Einzelleistungen werden aufgenommen:

  • alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz-Zuschlag

  • alle Nebenleistungen

  • alle Barauslagen (auch gerichtlich nicht ansprechbare Barauslagen)

"L" steht für Leistungsverzeichnis. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx