8.2.4 S = Stundensatz

In der Abrechnungsart S = Stundensatz werden (wie bei L = Einzelleistungen) aufgenommen:

  • alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz

  • alle Nebenleistungen

  • alle Barauslagen

Bei jeder Leistung kann ein Sachbearbeiter und dessen Zeitaufwand angegeben werden. Die Berechnung des Verdiensts erfolgt auf Grund des Zeitaufwandes.

Zur Ermittlung des Stundensatzes, siehe Stundensatz-Abrechnung.

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