8.2.9 B = Beschlussnote

In der Abrechnungsart B = Beschlussnote werden alle Titel mit den darin ausgewiesenen gerichtlich bestimmten Kosten angeführt:

  • Verdienst inkl. Einheitssatz (inkl. Zinsen aus Kosten)

  • Barauslagen

  • Aufgenommen werden die Titel mit den aktuell offenen Beträgen (nach Schuldnerzahlungen)

  • In eine Beschlussnote werden nur Titel und Akonti an RA aufgenommen, nicht jedoch andere Aktinhalte.

Hinweis: Bei der Beschlussnote gibt es keinen Bearbeitungsmodus. Titel können im Bearbeitungsmodus nicht angezeigt werden. Es ist nur das Reiter Verrechnung aktiv. Die meisten Optionen sind deaktiviert.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx