12.3.2.3 Personendaten im ERV

Anwender, die nicht mit der ADVOKAT Aktenverwaltung arbeiten, sondern nur mit dem Programmteil ERV, finden hier eine Kurzbeschreibung.

Alle Personen (Aktbeteiligten) sind in ADVOKAT in einer gemeinsamen Personendatei gespeichert. Dies ist quasi Ihre Adressverwaltung, die auch mit dem Programmteil ERV mitgeliefert wird.

Personen sind mit Schriftsätzen über die Namenskurzbezeichnung verbunden. Aus jedem Feld Namenskurzbezeichnung kann man entweder den Suchassistent öffnen (Klick auf das Listensymbol oder durch die Tastenkombination Alt+Pfeil-ab) oder direkt das Fenster Personen-Stammdaten öffnen (Tastenkombination Strg+Enter).

Beispiel: Eingabe einer neuen Person

Rufen Sie zB aus dem Feld Person das Fenster Suchassistent auf (Klick auf das Listensymbol). In dieser Liste werden alle in der ADVOKAT Adressverwaltung vorhandenen Personen angezeigt. Sie können eine Person suchen oder erfassen (Menüpunkt Personen / Person neu anlegen). Das geht alternativ auch mit der Taste Einfg oder dem Icon mit dem grünen Pluszeichen.

Beim Neuerfassen erscheint das Fenster Personen-Stammdaten. Hier füllen Sie die Felder Name, Adresse und Geburtsdatum aus. Mit der Schaltfläche OK wird zur eingegebenen Person eine interne Namenskurzbezeichnung vergeben. Diese wird meist mit 4 Buchstaben des Familiennamens und 2 Buchstaben des Vornamens vorgeschlagen. Sie darf maximal 15 Stellen lang sein und wird auf Eindeutigkeit geprüft. Mit OK wird das Fenster Personen-Stamm geschlossen und die angelegte Person in das Fenster Suchassistent übernommen. Mit einem weiteren OK oder Enter verlassen Sie den Suchassistent und gelangen zurück in das Fenster Beteiligte Personen.

Weitere Informationen zur Bedienung des Suchassistenten siehe Namenliste und zur Adressverwaltung siehe Personen.

ERV Beschränkungen bei Namenseingabe
Beachten Sie bitte, dass der ERV aufgrund der Vorgaben der Justizverwaltung (ERV-Schnittstelle) nur gewisse Namenszeilen an die Gerichte übermittelt. ADVOKAT druckt beim Ausdruck genau das, was übermittelt wird oder übermittelt wurde.

Insbesondere werden bei natürlichen und juristischen Personen unterschiedliche Namensteile übermittelt: Bei natürlichen Personen sind das die Felder Vorname, Name1, Beruf. Die Namenszeile2 wird als "sonstige Angabe" übermittelt. Bei juristischen Personen (ADVOKAT erkennt eine juristische Person daran, dass im Feld Firma ein Kreuzchen ist und dass das Feld Vorname leer ist) sind das die Namenszeilen1 und 2 und die Namenszeile3 als "sonstige Angabe".

Die Regel lautet also: Am Bildschirm zeigt ADVOKAT alles an, was Sie eingeben. Am Ausdruck erscheint das, was an das Gericht übermittelt wird. ZB werden nicht zulässige Zeichen durch einen "." ersetzt.

Ganz spezielle Regeln gibt die ERV-Schnittstelle bei Grundbuchanträgen und Firmenbuchanträgen vor. Siehe dazu
Grundbuchantrag, beteilige Personen ->
Personen -> Adresse - Straße / Hausnummer / Stiege / Türnummer

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