12.3.2.5 Mahnklage, Reiter Zinsen

Abb. 240: Fenster "Mahnklage, Reiter Zinsen"

Zinsenbetrag
Hier wird ein von der klagenden Partei errechneter Zinsenbetrag angeführt, der nicht in der Zinsstaffel enthalten ist.

Zinsbegehren
Rechtfertigung des Zinsbegehrens.

Zinsstaffel
Listenfeld für die Zinsstaffel. Die Eingabe und Bearbeitung erfolgt mit Hilfe der Schaltflächen Hinzufügen, Bearbeiten und Löschen.

Abb. 241: Fenster "Zinsendetail"

Für Unternehmen (Basiszinsen)
Eingabe des Zinssatzes oder der Option Für Unternehmen (Basiszinsen) bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft. Siehe Gesetzliche Zinsen.

Zinsen von/bis und Zinsen ab Klagszustellung
Das Feld Zinsen bis kann leer bleiben, wenn die Zinsen weiterlaufen. Wenn die Option Zinsen ab Klagszustellung aktiviert wird, werden die Felder von/bis deaktiviert.

Periode
Jährlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich.

Kapitalisierung
Kapitalisierung der Zinsen. Es laut ERV-Schnittstelle nicht möglich, 12 % Zinsen pro Jahr bei vierteljährlicher Kapitalisierung einzugeben. Zinsperiode und Kapitalisierungsperiode müssen übereinstimmen. Die Gerichte akzeptieren aber folgende Eingabe: Zinssatz 12/4 = 3 % und Zinsperiode vierteljährlich und Kapitalisierung = Ja.

Zinseszinsen
Zinseszinsen in %.

Vertragsdatum
Gemäß Zahlungsverzugsgesetz, BGBl. I 50/2013, muss bei einer Forderung mit Unternehmerzinsen auch das Vertragsdatum angegeben werden.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx