12.3.18.5 Eigentumsrecht Anmerkung

Personen zum Begehren
Anzahl: 0..1000
Die Personen, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.

Urkunden zum Begehren
Siehe Urkunden.

Gegenstand
Das Feld Gegenstand ist in drei Felder gegliedert. Je nachdem, was man im ersten Feld auswählt, stehen in den Folgefeldern unterschiedliche Alternativen zur Verfügung. Im Feld 1 ist anzugeben, worauf sich die Anmerkung bezieht, nämlich auf eine:

a) Bezug auf neue Einlage
Es wird auf eine neue Einlage (Feld "Anderes Begehren") und somit in weiterer Folge (in Reiter "Eigentumsrecht 2") auf Eigentumsrecht verwiesen, dessen Anteile noch nicht in Form einer B-LNR/Literal des vorgemerkten Eigentümers im Grundbuch verbüchert sind. Somit wird in Folge Bezug genommen auf ein gerade zuvor erstelltes Eigentumsbegehren.
Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst worden sein, um darauf Bezug nehmen zu können.

b) Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung
Die Anmerkung bezieht sich auf eine bereits im Grundbuch bestehende Eintragung.

Im Feld 2 ist einzugeben, worauf die Anmerkung abzielt, nämlich auf eine:

a) Beschränkung:
Die Anmerkung hat eine Beschränkung der Verfügung über das Eigentum zum Gegenstand.
Die Art der Beschränkung ist im Feld 3 durch eine der folgenden Alternativen anzugeben:

  • Auflösende Bedingung

  • Fideikommissarische Substitution

  • Gütergemeinschaft

  • § 4 Abs. 4 Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG)

  • Nachfolgerecht

b) Rechtfertigung:
Die Rechtfertigung für ein vorgemerktes Eigentumsrecht wird angemerkt.
GR-1038i: Bei Rechtfertigung muss unter dem Eigentumsanteil ein vorgemerkter Eigentümer eingetragen sein.

c) Widmung für den Deckungsstock
Es ist eine Widmung für den Deckungsstock einzutragen.

d) Widmung für die Kaution
Es ist eine Widmung für die Kaution einzutragen.

Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).
Kann nur eingegeben werden, wenn bei Gegenstand "Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung" gewählt wurde.

Anderes Begehren
Kann nur eingegeben werden, wenn bei Gegenstand "Bezug auf neue Einlage" gewählt wurde. Sie können ein bereits zuvor erfasstes Begehren "Sonstiges Begehren - Einlage anlegen" aus der Liste auswählen.

Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.

Reiter Eigentumsrecht / Bestehende Eigentumsanteile
Anzahl: 1..100. Pflichtfeld.
Gibt sämtliche Eigentumsanteile (B-LNR und ev. Literale) der Einlage an, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll.
GR-1033i: Jede B-LNR darf in einer Auflistung von Anteilen nur einmal vorkommen.

Reiter Eigentumsrecht 2 / Bezug auf andere Begehren
Anzahl: 1..100.
Wurde in Feld 2 des Gegenstands "Bezug auf neue Einlage" gewählt, so ist hier auf ein/mehrere Eigentumsrechtsbegehren zu verweisen. (Siehe die Beschreibung zu Feld 2 des Gegenstands und dort die Auswahl "Bezug auf neue Einlage".) Wurde in Feld 2 des Gegenstandes "Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung" gewählt, so besteht ebenfalls die Möglichkeit auf ein/mehrere Eigentumsrechtsbegehren zu verweisen.
GR-1048i: Die Begehrens-Referenz muss auf ein Begehren vom Typ "Eigentumsrecht" verweisen.

Reiter Sonstiges / Eintragungsgebühr
Dieses Reiter ist nur bei "Rechtfertigung" sichtbar.
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren.

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