12.3.17.3 Antragsgruppe (Containergesuch)
Im ERV können zusammenhängende Anträge in eine "Antragsgruppe" zusammengefasst werden. Diese dient für Anträge, die nicht in einem Grundbuchgesuch eingebracht werden können (keine Kumulierung), die aber aufeinander Bezug nehmen.
§ 10 Abs. 2 GUG: "Werden zeitlich unmittelbar anschließend mehrere Eingaben eingebracht, so kann der Einbringer erklären, dass diese Eingaben gleichzeitig oder in einer bestimmten Reihenfolge bei Gericht als eingelangt anzusehen sind. Die Erklärung wird wirksam, wenn und sobald die Daten aller Eingaben bei Gericht eingelangt sind."
Beispiel für ein Containergesuch:
Lastenfreie Abschreibung eines Grundstücks (Kaufvertrag)
Eröffnung einer neuen Einlage (Kaufvertrag)
Es wird das Eigentumsrecht eingetragen (Kaufvertrag)
Auf diesen Anteil soll ein Pfandrecht eingetragen werden (Pfandbestellungsurkunde)
Gleichzeitig soll auf eine bestehende Einlage ein weiteres Pfandrecht eingetragen werden (Pfandbestellungsurkunde)
Die beiden Pfandrechte sollen mit einer Simultanhaftung verbunden werden
In diesem Fall ist eine Kumulierung in einem Antrag nicht möglich (2 Urkunden, 2 Einlagen, 2 Rechte). Es braucht daher zwei zusammenhängende Anträge.
In diesem Fall könnte ich:
warten bis der erste Antrag vollzogen wurde (Anlage einer neuen EZ und Eintragung Eigentum) und erst dann den zweiten Antrag (Pfandrechte) einbringen oder
den zweiten Antrag sofort erstellen. Dies geht nur mit einem Containergesuch, weil man im zweiten Antrag der Gruppe auf ein Begehren im ersten Antrag verweisen muss.
Vorgangsweise
Sie erstellen eine "Antragsgruppe" mit zwei ERV Anträgen (zwei Anträge, nicht zwei Begehren in einem Antrag):
1. ERV Antrag:
Begehren zur Eröffnung neue Einlage
Begehren Abschreibung eines Grundstücks in eine neue Einlage
Begehren Eigentumsrecht Eintragung mit Bezug auf neue Einlage
Das Feld Containergesuch wird aktiviert.
2. ERV Antrag
Antrag mit gleicher Aktenbezeichnung (!)
Feld Containergesuch aktivieren
Begehren Pfandrecht Simultanpfandrecht mit Bezug auf den bestehenden Eigentumsanteil sowie Bezug auf den Antrag 1 und dort auf das Begehren Eigentumsrecht Eintragung in der neuen Einlage
Die Anträge, die zu einer Antragsgruppe zusammengefasst werden, müssen in der richtigen Reihenfolge angeXt werden. Man kann nur auf Begehren in einem zuvor erfassten und gespeicherten Antrag verwiesen und man darf nur auf Begehren in Anträgen mit einer niedrigeren Antrags-ID verweisen.
Die Anträge müssen dieselbe Aktenbezeichnung aufweisen. Die Anträge dürfen erst versendet werden, wenn die gesamte Gruppe vollständig erfasst ist. Wir empfehlen alle Anträge einer Gruppe unmittelbar anschließend zu senden. Die genaue Reihenfolge ist egal.
Sollen mehrere Anträge innerhalb eines Containergesuchs gleichzeitig eingetragen werden, so hat der Einbringer zu erklären, welche dieser Eingaben als gleichzeitig eingelangt anzusehen sind. Dies erfolgt im Feld Info für das Gericht.
Abb. 309: Fenster "Grundbuchantrag mit Verweis auf 1. Antrag, 3. Begehren":
Am Ausdruck scheint die Antragsgruppe wie folgt auf:
"Antragsgruppe-ID: 0103Aktenbezeichnung"
Das ist dann der Antrag 1 von 3 aus einem bestimmten Akt.
Hinweis: Die Aktenbezeichnung wird ohne Sonderzeichen angedruckt.
Rechtliches zum Kumulieren von mehreren Begehren in einem Antrag
Die Kumulierung ist möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Einheit der Urkunde: mehrere Rechte werden in einer Urkunde vereinbart, zB Eigentumsübertragung, Dienstbarkeiten, Reallasten, etc.
=> Die Begehren betreffen eine Urkunde und ich kann (muss aber nicht) alle in einem Antrag zusammenfassen.Einheit der Einlage: ich habe zwar mehrere Urkunden, KV, Pfandurkunde, Dienstbarkeitsvereinbarung, die Begehren betreffen aber alle dieselbe EZ
=> ich kann (muss aber nicht) alle Begehren in einem Antrag zusammenfassen.Einheit des Rechts: es geht um ein und dasselbe Recht, das laut Vertrag in mehreren Einlagen eingetragen werden soll, z.B. Simultanhypothek in mehreren EZ (auch bei mehreren Gerichten)
=> Die Begehren betreffen ein Recht und ich kann (muss aber nicht) alle in einem Antrag zusammenfassen.
Senden bei einer Antragsgruppe
Man erstellt die Anträge in einem Containergesuch
Man markiert alle Anträge der Antragsgruppe und wählt Sende markierte Schriftsätze
Alle Anträge der Gruppe werden gemeinsam gesendet und vom BRZ geprüft; es werden entweder alle Anträge mit OK bestätigt oder alle ZG zurückgewiesen
Alle Anträge erhalten die gleiche Einbringungs-ID
Alle Anträge treffen gleichzeitig bei Gericht in der vom Einbringer gewählten Reihenfolge ein
Im Online-Logbuch gibt es künftig nur einen Eintrag für das Containergesuch
Wenn beim Senden nicht alle Anträge markiert werden, die zu einem Containergesuch gehören, dann wird kein Antrag der Gruppe gesendet. Folgende Meldung weist darauf hin:
Es sind nicht alle Anträge des Containergesuchs <Aktenbezeichnung> markiert, daher wird kein Antrag des Containergesuchs versendet.
Hinweis: Technisch kann jeder Antrag des Containergesuchs bei Gericht ein eigenes Aktenzeichen bekommen.
Besonderheiten bei Verbesserungsauftrag bei einem Containergesuch
Für jeden Antrag eines Containergesuchs kann ein eigenständiger Verbesserungsauftrag erteilt werden.
Folglich kann für jeden (zu verbessernden) Antrag eines Containergesuchs eine eigene Folgeeingabe "Verbesserung vollständiger Schriftsatz" gesendet werden.
Nicht zu verbessernde Anträge eines Containergesuchs müssen und dürfen nicht neuerlich versendet werden. Nur der konkret zu verbessernde Antrag ist neuerlich einzubringen.
Die Anzahl der Anträge kann durch die Verbesserung nicht mehr geändert werden. Dazu müssten alle Anträge zurückgezogen werden.
Der verbesserte Antrag ist weiterhin Teil des Containergesuchs und "ersetzt" den bisherigen Antrag.
Im verbesserten Antrag sind weiterhin Verweise auf Begehren in anderen, bereits gesendeten, Anträgen der Gruppe möglich.
Der verbesserte Antrag muss an das gleiche Gericht gehen.
Vorgangsweise
Die Verbesserung eines Antrags (einer Gruppe) geschieht – wie üblich – durch Kopieren des Antrags. Der kopierte Antrag erhält wieder den Status Nicht senden (oder Richtig) und kann geändert werden. Die Option Containergesuch im Reiter Grundbuch wird beim Kopieren nicht entfernt. Somit bleibt der Antrag Teil der Antragsgruppe.
Beispiel:
Nehmen wir an, in einem Containergesuch gibt es die Anträge 1, 2 und 3.
Antrag 1 und 2 sind zu verbessern. Antrag 3 ist nicht zu verbessern.
Im ersten Schritt sollen alle Anträge, die zu verbessern sind, kopiert werden.
Sie kopieren also den Antrag 1, ändern die Daten auf "Grundbuch Folgeeingabe" und "Verbesserung vollständiger Schriftsatz" und speichern den Antrag ohne weitere Änderungen.
Sie machen dasselbe bei Antrag 2.
Jetzt machen Sie die aufgetragenen Verbesserungen in Antrag 1 und 2.
Wenn sich die Reihenfolge oder Anzahl der Begehren ändert, kann es zu folgendem Warnhinweis kommen:
Achtung: Durch Umreihen und Löschen können Verweise in anderen Anträgen des Containergesuchs ungültig werden. Bitte prüfen Sie diese Verweise.
Der Warnhinweis besagt, dass Verweise im Antrag 3 auf Antrag 1 oder 2 nicht mehr korrigiert werden können. Geht auch nicht, denn Antrag 3 ist OK. In diesem, seltenen Fall müsste man den Rechtspfleger bitten, auch den Antrag 3 in den Status "verbessern" zu stellen, damit auch dort eine Änderung möglich wird.
Zum Schluss senden Sie Antrag 1 und 2.
Hinweis: Wenn Sie nach dem Kopieren die Option Containergesuch im Reiter Grundbuch entfernen, dann wird der Antrag aus dem Containergesuch herausgenommen und als eigenständiger Antrag gespeichert. Alle Referenzen auf andere Anträge bleiben erhalten, sind aber ungültig. Solange diese Referenzen enthalten sind, wird der Schriftsatz beim Prüfen Fehler anzeigen.
Hinweis: Ein Containergesuch muss mindestens zwei Anträge enthalten, sonst wird eine Meldung angezeigt:
Ein Containergesuch muss aus mindestens zwei Anträgen bestehen, daher wird kein Antrag der Gruppe 'Bezeichnung' versendet.
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