12.3.8.1 Ablauf bei einem strukturierten Firmenbuchantrag
Voraussetzung für Firmenbuchanträge bei bestehenden Firmen ist ein aktueller Firmenbuchauszug. Diesen fragen Sie über AVOKAT Online / Abfragen / Firmenbuch / Firmenbuchdaten ab. Sie benötigen den Auszug mit historischen (gelöschten) Daten (Option aktivieren). Speichern Sie den Auszug im gewünschten Akt. Auf Basis dieser Daten wird der Änderungs- oder Löschantrag erfasst.
Erstellen Sie im gewünschten Akt das Rohgerüst für den ERV-Schriftsatz mit der Betreibung "2SF" oder "3ASF" und der Auswahl der benötigten Firmenrechtsform (siehe ERV-Schriftsatz erstellen). Alternativ können Sie den ERV-Schriftsatz auch manuell in Programme / ERV erstellen.
Der erstellte ERV-Schriftsatz hat die Schriftsatzart "FBS - Firmenbuchantrag strukturiert" mit der Art "Begehren GmbH", "Begehren Einzelunternehmen", "Begehren Kommanditgesellschaft", "Begehren Offene Gesellschaft" oder "Begehren flexible Kapitalgesellschaft" (siehe auch Firmenbuchantrag unstrukturiert Stammdaten).
Im ERV-Schriftsatz gibt es den Reiter Firmenbuch. Dort sind folgende Schritte möglich bzw. notwendig:
Im Feld Art wählen Sie die Begehrensart "Änderungsantrag", "Gründungsantrag" oder "Löschungsantrag".
Bei den Arten "Änderungsantrag" und "Löschungsantrag" wählen Sie im Feld Firmenbuchauszug einen im Akt gespeicherten FB-Auszug aus.
Die Daten des FB-Auszugs werden für das neue Begehren eingelesen.
Jetzt bearbeiten Sie den Antrag mit dem Menüpunkt Antrag bearbeiten. Sie können alle Felder bearbeiten, zB den Firmennamen ändern, eine Person löschen, hinzufügen, usw.
Im nächsten Schritt prüfen Sie den Antrag mit dem Menüpunkt Antrag prüfen. Die Prüfung erfolgt durch das VIVA-Modul des BRZ.
Ist die Prüfung erfolgreich, wird eine Prüfsumme über die Daten gerechnet und der Antrag in Form eines PDF-Dokuments visualisiert. Zusätzlich werden gegebenenfalls Hinweise, Hindernisse und Fehler ausgegeben.
Den validierten Antrag übernehmen Sie mit dem Menüpunkt Antrag in Word-Dokument einfügen in Ihr Antragsdokument, welches von den vertretungsbefugten Organen der Gesellschaft zu unterfertigen und vom Notar zu beglaubigen ist.
Im validierten Antrag dürfen Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Wenn Änderungen notwendig sind, müssen Sie eine neuerliche Validierung vornehmen und den geänderten Antrag mit neuer Prüfsumme in Ihr Antragsdokument übernehmen.
Das beglaubigte Antragsdokument ist entweder vom Notar in Cyberdoc oder vom Rechtsanwalt in Archivium einzustellen.
Im Fenster ERV Anlagen erfassen Sie als die Anlagenart "11 - Antrag" und die Archiv-ID. Bei Anträgen nach § 11 FBG genügt ein unterschriebenes PDF-Dokument. Siehe Anlagen.
Jetzt können Sie den ERV-Schriftsatz speichern und an das Gericht senden.
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