12.3.8.4 Firmenbuch

Abb. 281: Fenster "Firmenbuchantrag strukturiert - Firmenbuch"

Art
Bei Art können Sie zwischen "Änderungsantrag", "Gründungsantrag" oder "Löschungsantrag" wählen. Wenn Sie nachträglich die Art ändern, gehen alle in Antrag bearbeiten eingegebenen Daten verloren.

Firmenbuchauszug
Ist bei Art "Änderungsantrag" oder "Löschungsantrag" ausgewählt, wird das Feld Firmenbuchauszug aktiv und ist ein Pflichtfeld. Mit "..." öffnen Sie den ADVOKAT-Explorer und es werden alle im Akt gespeicherten Dokumente aufgelistet. Die Suchfunktion im ADVOKAT-Explorer erleichtert Ihnen die Auswahl des gewünschten FB-Auszugs. Wenn Sie nachträglich einen anderen Firmenbuchauszug auswählen, gehen alle in Antrag bearbeiten eingegebenen Daten verloren.

Es erfolgt die Meldung:
Achtung: Neue Firmenbuchdaten werden eingelesen. Alle Daten werden überschrieben. Fortsetzen?

Wenn es sich bei dem ausgewählten Dokument um keinen gültigen FB-Auszug handelt, erhalten Sie die Meldung:
Das ausgewählte Dokument ist kein Firmenbuchauszug im aktuellen Format oder unvollständig. Importieren Sie einen aktuellen Firmenbuchauszug mit der Option 'mit historischen (gelöschten) Daten'.

Sollte die Rechtsform im ausgewählten FB-Auszug, nicht mit der ausgewählten Art (GmbH oder Einzelunternehmen) übereinstimmen oder es sich um keine inländische Firma handeln, erhalten Sie die Meldung:
Es sind nur Firmenbuchauszüge mit strukturierten Daten von inländischen Firmen und Rechtsform [GmbH / Einzelunternehmen] zulässig.

Sollte die Firma bereits gelöscht sein, erhalten Sie die Meldung:
Die Firma in diesem Firmenbuchauszug wurde bereits gelöscht. Es kann kein strukturierter Firmenbuchantrag mehr eingebracht werden.

Antrag bearbeiten
Der Menüpunkt Antrag bearbeiten öffnet das Eingabe- und Bearbeitungsfenster.

Die Details dazu finden Sie unter:

Besteht bei der Erstellung eines FB-Antrag keine Verbindung zum ERV, kommt folgende Fehlermeldung:
Es besteht keine Verbindung zum ERV. Der Antrag kann nicht bearbeitet werden.[OK]

Antrag prüfen
Mit dem Menüpunkt Antrag prüfen werden die eingegeben Daten durch das VIVA-Modul geprüft. Kann der Antrag nicht geprüft werden oder enthält das Prüfergebnis einen Fehler, werden alle Fehler, Hindernisse und Hinweise in einem eigenen Fenster aufgelistet.

Siehe auch VIVA-Modul.

PDF-Antrag anzeigen
Der Menüpunkt PDF-Antrag anzeigen ist nur aktiv, wenn bereits eine Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde. Er öffnet das PDF-Dokument des geprüften Antrags.

Antrag in Word-Dokument einfügen
Mit dem Menüpunkt Antrag in Word-Dokument einfügen fügen Sie den geprüften Antrag inklusive Prüfsumme und allen Meldungen in das zuletzt aktive Word-Dokument ein. Der Antragstext wird schreibgeschützt in der vorgegebenen Schriftart und Formatierung eingefügt und darf im Antragsdokument nicht mehr verändert werden. Es ist nicht erlaubt, Texte im geprüften Antrag hinzuzufügen oder aus dem Antrag zu löschen.

Das Einfügen des Antrags ist nur bei Word-Dokumenten im aktuellen .docx Format möglich. Die Formate .rtf oder .doc werden nicht unterstützt. Es erfolgen die Meldungen:
Falsches Format. Das Einfügen des Antrags ist nur in ein Word-Dokument im .docx Format möglich.
oder
Das Einfügen des Antrags ist nicht möglich, das Dokument ist im Word-Kompatibilitätsmodus geöffnet. Bitte konvertieren Sie das Dokument noch einmal in das Format .docx.

Prüfsumme
Das Feld Prüfsumme zeigt nach einer fehlerfreien Prüfung den über die Antragsdaten errechneten Hash-Code. Die Prüfsumme wird auch am Antragsdokument angedruckt und stellt die Übereinstimmung des Antragsdokuments mit den strukturierten XML-Daten sicher. Werden Antragsdaten nach einer erfolgreichen Prüfung noch einmal verändert, verschwindet die Prüfsumme. Der Antrag muss erneut geprüft werden und neu in das Antragsdokument übernommen werden.

Einbringer
Im Auswahlfeld Einbringer muss der einbringende RA bzw. RA-xxx ausgewählt werden. Bei der Erstellung des ERV-Schriftsatzes über die Betreibung, wird der RA aus dem Aktenstamm übernommen.

Gericht
Im Auswahlfeld Gericht muss das zuständige Gericht ausgewählt werden. Bei der Erstellung des ERV-Schriftsatzes über die Betreibung, wird das Gericht aus dem Aktenstamm übernommen.

Fr-Aktenzahl
Bereits bei der ersten Eingabe vergibt das Gericht eine Geschäftszahl. Bei einer neuerlichen Übermittlung aufgrund eines Verbesserungsauftrags ist diese Fr-Geschäftszahl einzugeben (Beispiel: "45 Fr 3314/22 f").

Die Fr-Aktenzahl setzt sich wie folgt zusammen: Geschäftsabteilung (max. 3 Zeichen), Leerzeichen, die Zeichenfolge "Fr", Leerzeichen, laufende Nummer (max. 5 Zeichen), ein Schrägstrich (/), eine zweistellige Jahreszahl, ein Leerzeichen und ein Prüfbuchstabe. Die 3-stellige Gerichtsnummer muss nicht eingegeben werden, diese wird automatisch vorangestellt.

Firmenbuchnummer
Ist nur aktiv, wenn die Art Gründungsantrag ausgewählt ist und bei FR-Aktenzahl eine Geschäftszahl eingeben wurde. Wird bei einer neuerlichen Übermittlung eines Gründungsantrags aufgrund eines Verbesserungsauftrags eine Fr-Geschäftszahl eingegeben, muss auch die vom Gericht vergebene Firmenbuchnummer eingegeben werden.

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