12.3.20.1 Singularpfandrecht Eintragung
Personen zum Begehren
Anzahl: 1..1000
Die Personen, die als (neue) Pfandgläubiger ins Grundbuch eingetragen werden sollen.
Hinweis: Es können mehrere Gläubiger angegeben sein.
GR-1037: Werden mehrere berechtigte Personen aufgeführt, so müssen es verschiedene sein.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
Urkunden
Siehe Urkunden
Gegenstand
Das Feld Gegenstand ist in 2 Felder gegliedert. Im Feld 1 ist eine der folgenden Alternativen auszuwählen:
a) Bezug auf neue Einlage
Der Einlage (die EZ), auf der sich die zu belastenden Anteile befinden werden, wird neu eröffnet und darauf das Eigentumsrecht eingetragen. Es wird auf ein anderes Begehren "Einlage anlegen" verwiesen. Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst sein.
b) Bezug auf bestehende KG/EZ
Die Einlage (die EZ), auf der sich die zu belastenden Anteile befinden werden, ist bereits im Grundbuch eingetragen und wird in den Feldern Einlage bezeichnet.
Durch die Auswahl in Feld 2 kann zusätzlich zum Pfandrechtsbegehren eine Anmerkung der Vollstreckbarkeit begehrt werden (kein Pflichtfeld).
Vollstreckbarkeit
Für ein angegebenes Pfandrecht wird die Vollstreckbarkeit eingetragen. Hinweis: Die Anmerkung der Vollstreckbarkeit kann nur im Rahmen eines Vollzugsersuchens oder einer Fremdakte begehrt werden.
Abhängig von der Auswahl in Feld 1 sind in der Folge bestimmte Felder aktiv, in denen spezifiziert wird, wo/auf welchen Eigentumsanteilen das Pfandrecht eingetragen werden soll.
Einlage (KG/EZ)
Die Einlage, auf die sich das einzutragende Pfandrecht bezieht (KG und EZ), kann nur eingegeben werden, wenn bei Gegenstand "Bezug auf bestehende KG/EZ" gewählt wurde.
Neue Einlage
Kann nur eingegeben werden, wenn bei Gegenstand "Bezug auf neue Einlage" gewählt wurde. Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst sein.
Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Liste Bezug auf neu einzutragende Eigentumsrechte
Wenn Eigentum erst eingetragen wird und es die zu belastende B-LNR daher noch nicht gibt, kann auf ein Eigentumsrechts-Begehren (Eintragungszeile) im selben GB-Antrag verwiesen werden, das durch das Pfandrecht belastet werden soll. Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst sein.
GR-1048: Die Begehrens-Referenz muss auf ein Begehren vom Typ "Eigentumsrecht" verweisen.
Liste Bestehende Einträge - Eigentumsanteile - B-LNR
Hier kann auf ein bestehendes Eigentumsrecht verwiesen werden, das durch das Pfandrecht belastet werden soll. Anzugeben sind sämtliche B-LNR, auf welche sich das neu einzutragende Pfandrecht bezieht bzw. für welche die angegebenen Personen als Pfandgläubiger eingetragen werden sollen.
Liste Im Rang – C-LNR
Wenn die begehrte Pfandrechtseintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl (TZ/Jahr) sowie auch die entsprechende C-LNR der Rangordnung anzugeben.
GR-1055*: Die auszunützende Rangordnung muss eine "Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung" sein.
GR-1026*: Die per Tagebuchzahl bezeichnete Rangordnungseintragung muss in der Einlage existieren.
GR-1028*: Die Rangordnung darf noch nicht abgelaufen und noch nicht vollständig ausgenützt worden sein.
GR-1029*: Die Tagebuchzahl muss im Tagebuch existieren.
Pfandrechtsart
Möglich sind:
a) "Festbetrag" für die Eintragung eines Festbetrags-Pfandrechts
b) "Höchstbetrag" für die Eintragung eines Höchstbetrags-Pfandrechts
Forderung
Pflichtfeld. Die mit der beantragten Pfandrecht-Eintragung verbundene Forderung (dazu gehört u.a. der Pfandrechtsbetrag). Wenn die Währung nicht angegeben wird, wird EUR angenommen.
Zusatz Vor
Freier Text. Hier können nähere Angaben zum Forderungsbetrag gemacht werden. Dieser Zusatz wird vor dem Betrag eingefügt, zB "Leibrente monatlich", "Kaufpreisrestforderung", "höchstens".
Zusatz Nach
Freier Text. Hier können nähere Angaben zum Forderungsbetrag gemacht werden. Dieser Zusatz wird nach dem Betrag eingefügt, zB "aus 90.000", wenn die Zinsenbemessung von der Forderung abweicht.
Nebenforderungen
Hier sind die mit der Pfandrecht-Eintragung verbundenen Nebenforderungen anzugeben. Dazu gehören Nebengebührensicherstellung, Verzugszinsen, Zinsen und Zinseszinsen.
GR-1056i: Nebenforderungen dürfen nur bei der Pfandrechtsart "Festbetrag" angegeben werden.
Zinsen / Verzugszinsen / Zinseszinsen
Zinssatz. Beispiele: "6" für 6 %, "6,125" für 6,125 %
Für jedes Zinsenfeld gibt es einen freien Textzusatz.
Nebengebührensicherstellung
Höhe des Betrags für die Nebengebührensicherstellung.
Zur Nebengebührensicherstellung gibt es einen freien Textzusatz für die Angabe zB "jährlich", "höchstens".
Vormerkung
Falls das Pfandrecht nur vorgemerkt werden soll, so ist diese Option auszuwählen.
Eintragungsgebühr
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren
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