12.3.17.6 Grundbuchbegehren
Ein verfahrenseinleitender Grundbuchantrag enthält immer ein oder mehrere Begehren. Mit den Schaltflächen Hinzufügen, Bearbeiten, Löschen und Kopieren erfasst und bearbeitet man die Begehren. In einem Antrag sind bis zu 5000 Begehren möglich. Sie werden strukturiert in:
Begehrenstyp: Eigentumsrecht, Grundstücksveränderung, Löschung, Personenänderung, Pfandrecht, Rangordnung, Sonstiges Begehren, Wohnungseigentum. Je nachdem, welchen Begehrenstyp man wählt, werden unterschiedliche Eingabefelder (Reiter) angezeigt.
Begehrens-Subtyp: Bei manchen Begehren gibt es einen Subtyp. So gibt es zB beim Pfandrecht die Subtypen Singularpfandrecht, Simultanhaftung, Simultanpfandrecht und Veräußerungsverbot Wohnbauförderung. Beim Begehren Wohnungseigentum gibt es die Subtypen Anmerkung, Änderung, Begründung, Ersichtlichmachung und Umwandlung.
Eintragungsart ("Aktion"): Eintragung, Vormerkung, Anmerkung, Berichtigung, ...
Personen zum Begehren: Hier werden die konkreten Personen erfasst, die durch das aktuelle Begehren berechtigt oder verpflichtet werden.
Urkunden zum Begehren: Hier sind die konkreten Urkunde(n) anzugeben, auf die sich das aktuelle Begehren stützt (Eintragungsgrundlagen).
Abb. 319: Fenster "ERV Grundbuchbegehren
Mit der Schaltfläche Umreihen können Sie die Begehren auch nachträglich in die gewünschte Reihenfolge bringen.
Zu den Assistenten im Zusammenhang mit einem Grundbuchauszug siehe ERV Grundbuchantrag und Grundbuchauszug verarbeiten.
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