14.2 Voraussetzungen

Software

  1. Das Modul "Telefonie (TS)" muss lizenziert sein.

  2. ADVOKAT Programmversion: 6.10d oder höher.

  3. Das Telefon muss mittels TAPI-Treiber mit dem jeweiligen Arbeitsplatz verbunden sein.

    • Die Installation und Konfiguration des TAPI-Treibers müssen durch den IT-Betreuer oder zuständigen IT-Dienstleister erfolgen. 

    • Sobald der TAPI-Treiber auf allen Arbeitsplätzen installiert, konfiguriert und getestet wurde, kann die Einrichtung des Moduls vorgenommen werden.

    • Sonderfall Terminalserver

      • Bei Terminalservern muss ein TAPI-Treiber installiert werden, welcher sämtliche benötigten TAPI Leitungen zur Verfügung stellt.

      • ADVOKAT unterstützt etliche Treiber. Ein Testprogramm ist unter "C:\Program Files (x86)\Advokat\A8TaTest.exe" gespeichert, mit diesem können die Funktionen getestet werden.

Hardware

  1. Es gibt keine Mindestanforderungen.

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