14.2 Voraussetzungen

14.2 Voraussetzungen

Software

  1. Das Modul "Telefonie (TS)" muss lizenziert sein.

  2. ADVOKAT Programmversion: 6.10d oder höher.

  3. Das Telefon muss mittels TAPI-Treiber mit dem jeweiligen Arbeitsplatz verbunden sein.

    • Die Installation und Konfiguration des TAPI-Treibers müssen durch den IT-Betreuer oder zuständigen IT-Dienstleister erfolgen. 

    • Sobald der TAPI-Treiber auf allen Arbeitsplätzen installiert, konfiguriert und getestet wurde, kann die Einrichtung des Moduls vorgenommen werden.

    • Sonderfall Terminalserver

      • Bei Terminalservern muss ein TAPI-Treiber installiert werden, welcher sämtliche benötigten TAPI Leitungen zur Verfügung stellt.

      • ADVOKAT unterstützt etliche Treiber. Ein Testprogramm ist unter "C:\Program Files (x86)\Advokat\A8TaTest.exe" gespeichert, mit diesem können die Funktionen getestet werden.

  4. Sonderfall RDP zu Terminalservern und Cloudlösungen (virtuelle Arbeitsplätze, virtuelle Terminalserver):

    • Bei Verwendung von RDP muss das Headset bzw. Mikrofron am Terminalserver oder der Cloudlösung erkannt werden.

    • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Icon Ihrer Remoteverbindung und wählen Sie "Bearbeiten".

    • Klicken Sie im Reiter "Lokale Ressourcen" oder “Lokale Geräte und Ressourcen” bei “Remoteaudioeinstellungen konfigurieren” auf Schaltfläche “Einstellungen…”.

      • Aktivieren Sie bei “Remoteaudiowiedergabe” die Einstellung “Auf diesem Computer wiedergeben” und bei “Remoteaudioaufzeichnung” die Einstellung “Von diesem Computer aufzeichnen“.

    • Bestätigen Sie mit “OK” und klicken anschließend im Reiter "Allgemein" auf "Speichern".

  5. Sonderfall Verwendung von Azure Virtual Desktop:

Hardware

  1. Es gibt keine Mindestanforderungen.

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