4.2.4.4 Ordnerstruktur anlegen

Mit dem Befehl Ordnerstruktur anlegen können Sie je nach Aktentyp (zB für Standardakt, Vertrag, Prozess, etc.) eine Liste von individuellen Ordnern anlegen.

Beispiel:

  1. Öffnen Sie den Akt namens "Vorlage"

  2. Legen Sie in diesem Akt zB einen Ordner "Standardakt" an

  3. Legen Sie unter dem Ordner " Standardakt" zB folgende Unterordner an:

    • Standardakt

      • Gericht

        • Kläger

        • Beklagter

      • Klient

      • GegenRA

      • Sachverständiger

Hinweis: "Gericht", "Klient", etc. ist ein Unterordner zum Ordner "Standardakt".

Wenn Sie jetzt in einem neuen Akt mit der rechten Maustaste auf den Ordner "Gesamt" klicken und den Menüpunkt Ordnerstruktur anlegen wählen, steht die Auswahl "Standardakt" zur Verfügung. Hiermit werden die folgenden Ordner angelegt:

  • Gericht

    • -  Kläger

    • -  Beklagter

  • Klient

  • GegenRA

  • Sachverständiger

Durch Ordnerstruktur anlegen werden nur Ordner hinzugefügt, nicht gelöscht oder umbenannt.

Schnelles Rückgängig-Machen gibt es nicht. Sie müssen die Ordner einzeln löschen.

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