12.17.3.8 02 Erstmeldung Verzicht
Diese Meldung ist seit dem Statut vom 1.4.2020 nicht mehr erlaubt.
Mit dieser Meldung verzichteten alle Vertragsparteien auf die Abwicklung über die Treuhandeinrichtung der RAK und auf den Versicherungsschutz. Die "Erstmeldung Verzicht" war somit eine Alternative zur "01 Erstmeldung". In diesem Ausnahmefall war die "Erstmeldung Verzicht" die erste und letzte Meldung.
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