12.17.2 Stammdaten für Treuhandschaften (eTHB)
Für jede Treuhandschaft ist die Anlage bestimmte Personen- und Aktenstammdaten Voraussetzung.
Diese sind in den nächsten Kapiteln beschrieben.
Die Treuhandmeldungen im Einzelnen sind beschrieben unter:
Treuhand Meldungen im ERV Hinverkehr und
Treuhand Meldungen im ERV Rückverkehr
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx