12.17.3 Treuhand Meldungen im ERV Hinverkehr

Bevor Sie eine Treuhandmeldung erzeugen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Die Stammdaten des Treuhänders müssen angelegt sein, siehe Treuhänder (eTHB)

  2. Die Stammdaten der RAK müssen angelegt sein, siehe Rechtsanwaltskammer (eTHB)

  3. Die Stammdaten der Treuhandbank müssen angelegt sein, siehe Treuhandbank (eTHB)

  4. In der Personenverwaltung sollen die Namen und Adresse aller Treugeber und Begünstigten angelegt sein, siehe Treugeber und Begünstigte (eTHB)

  5. In der Aktenverwaltung muss ein Treuhandakt angelegt sein, siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB)

Man kann Treuhandmeldungen in Programme / ERV in der ERV Hinverkehr-Liste erfassen. Besser geschieht das aber mit einer Betreibung und Leistung "ETHB" = Meldung elektronisches Treuhandbuch.

Es gibt folgende Treuhandmeldungen:

Abb. 383: Fenster "ERV-Schriftsatz", Arten von Treuhandmeldungen

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