12.17.3.19 11 Übernahme Treuhandschaft

Diese Meldung ermöglicht die Übernahme einer laufenden Treuhandschaft von einem anderen Treuhänder im Rahmen einer Gesamtsrechts- oder Einzelrechtsnachfolge.

Gehen Sie wie bei einer neuen Treuhandschaft vor. Erstellen sie einen neuen Akt und erfassen Sie alle Daten zur übernehmenden Treuhandschaft wie bei einer neuen Treuhandschaft. Siehe Grundlagen.

Das Szenario (Szenario 2 oder 4) in dem sich die zu übernehmende Treuhandschaft befinden muss im Aktenstamm unter "Freie Felder/eTHB" angegeben werden, siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB).

Die Übernahme Meldung ersetzt die Erstmeldung. Senden Sie daher bei der Übernahme einer Treuhandschaft nie eine Erstmeldung.

Folgende Daten müssen verpflichtend bei der Übernahme Meldung angegeben werden:

  • Rechtsanwaltskammer

  • Geschäftsfallbezeichnung

  • Kontowortlaut

  • Beteiligung an Treugeber

  • Übernahme Art

    • Gesamtsrechtsnachfolge

    • Einzelrechtsnachfolge

    • Kammerkommissär

    • Nominierter Kammerkommissär

  • ERV-Code des abtretenden Treuhänders

  • Aktzeichen der Treuhandschaft

  • eine neue TH-Laufnummer

  • Geschäftszahl RAK

Auf die korrekte Eingabe der Geschäftszahl RAK ist zu achten. Die Geschäftszahl setzt sich aus "THB <JJJJ>/<Nr> <Bundesland> <DatumStatut>" zusammen.
Beispiele:
THB 2021/23 Niederösterreich 01.01.2021
THB 2021/11 Oberösterreich 01.01.2021
THB 2021/43 Salzburg 01.01.2021
Eine unvollständige Eingabe führt zu folgendem Fehler:
Bei einer Folgemeldung muss die GZ RAK eingegeben werden.

Folgende Daten werden zwar für die Übernahme nicht neu an die RAK übermittelt, sollten aber für den weiteren Verlauf der Treuhandschaft im Akten- und Personenstamm erfasst werden.

  • Alle Treugeber, inkl. aller

    • Adress- und Personendaten

    • Kontodaten

    • Legitimationen

  • Treuhandkonto

    • Bank

    • IBAN

  • Treuhanderlag

Im Feld Schriftsatzart wählen Sie "Treuhandmeldung".
Im Feld Art wählen Sie "11 Übernahme Treuhandschaft".

Diese Meldung geht immer an die RAK.

Die Meldung funktioniert ähnlich wie 01 Erstmeldung. Hier sind nur abweichende Reiter und Felder beschrieben.

Reiter Übernahme

Abb. 396: Fenster "Übernahme Treuhandschaft", Reiter Übernahme

Abtretender Treuhänder

Das Feld Übernahme Art ist ein Pflichtfeld.
Das Feld ERV-Code ist ein Pflichtfeld.
Das Feld Aktzeichen ist ein Pflichtfeld.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx