12.17.2.3 Treuhandbank (eTHB)
Die kontoführende Bank muss mit ihren Personendaten angelegt sein.
Banken, die am eTHB teilnehmen (Szenario 4: Anwalt-Kammer-Bank-V2), müssen zusätzlich im Fenster Person - Stammdaten, Reiter Zusätze einen ERV-Code aufweisen.
Die teilnehmenden Kreditinstitute werden auf https://raknoe.at/kundmachungen-treuhandbuch-ethb-2020-teilnehmer/ veröffentlicht. Nur an diese Banken dürfen Kontoanfrageanträge gesendet werden.
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