17.13.9 Elektronische Akteinsicht (EAkteinsicht)

Wie Sie die Elektronische Akteinsicht in ADVOKAT Online durchführen, ist hier beschrieben: ADVOKAT Online – Elektronische Akteneinsicht

Ein Videotutorial finden Sie unter https://youtu.be/hAO6gmKQFcY

Die Übernahme der Aktenstücke in den ADVOKAT Akt und das Erfassen der Leistung erfolgt mit den Optionen Leistung bzw. Dokumente und den Button Speichern (rechts oben) – für alle markierten Aktenstücke – bzw. mit dem Icon Dokumente in der jeweiligen Zeile – für ein Aktenstück. (Siehe die roten Umrandungen in der Abbildung unten).

Abb. 558: ADVOKAT Online Elektronische Akteinsicht – Übernahme nach ADVOKAT

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