12.17.3.14 10 Abschlussmeldung

Inhaltlich ist die Abschlussmeldung eine Meldung an die RAK, dass die Treuhandschaft beendet ist.
Diese Meldung geht an die RAK.

Diese Meldung setzt eine Erstmeldung voraus.

Diese Meldung setzt weiter voraus, dass im selben Akt ein Rückverkehr (Antwort der RAK auf den Kontoverfügungsauftrag) vorhanden ist. Konkret ist das eine RAK EntscheidungsMeldung mit positiver Erledigung der Meldung Kontoverfügungsauftrag. Sonst kommt es zu folgender Meldung bei Speichern (Senden) der Abschlussmeldung:
Voraussetzung für eine Abschlussmeldung ist eine positive Entscheidung der RAK über den Kontoverfügungsauftrag. ADVOKAT findet keine solche Meldung im ERV Rückverkehr. Bitte prüfen Sie die Rückverkehrsmeldungen zu dieser Treuhandschaft manuell. Allenfalls warten Sie die Meldung ab, bevor Sie die Abschlussmeldung senden.

Im Feld Schriftsatzart wählen Sie "Treuhandmeldung".
Im Feld Art wählen Sie "10 Abschlussmeldung".

Die Meldung funktioniert ähnlich wie 01 Erstmeldung.

Hinweis: Der Abschlussmeldung müssen keine weiteren Unterlagen (zB Abschlusserklärungen der Treugeber) beigefügt werden.

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