Sind eAkt-Abfragen anonym? Zugriffsprotokoll bei Gericht
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Jeder Zugriff über die eAkt-Abfrage wird im Zugriffsprotokoll des jeweiligen Falls gespeichert.
Das Zugriffsprotokoll ist nur über die Gerichtssoftware einsehbar.
Alle am Fall berechtigten Personen dürfen das Zugriffsprotokoll einsehen.
Quelle: Auskünfte des BRZ vom 9. und 10.3.2021
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