/
15.6.3.5 Import von Leistungen

15.6.3.5 Import von Leistungen

Gericht (nicht in Importschnittstelle vorhanden)
Gleich wie Akten/Gericht.

Direkte Aktenzuordnung
Mit einer Ausnahme wird folgender Fall abgedeckt: Leistungen zu einem bestehenden Akt sollen importiert werden.
Dazu müssen die Akten nach der Aktenkurzbezeichnung identifizierbar sein, nicht durch eine ANr.

Pro Leistung muss daher alternativ entweder die ANr oder die AKurz angegeben werden.

Related content

15.6.1.3 Betreibung
15.6.1.3 Betreibung
More like this
15.6.3.4 Import von Betreibungen
15.6.3.4 Import von Betreibungen
More like this
15.6.1.2 Bei Aktengleichheit
15.6.1.2 Bei Aktengleichheit
More like this
15.6.3.2 Import von Akten
15.6.3.2 Import von Akten
More like this
15.6.4 Abschluss
15.6.4 Abschluss
More like this

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx