Wann gilt eine RΓΌckverkehr-Nachricht (Schriftsatz) als zugestellt (Zustellzeitpunkt, Fristenlauf)?
β ZurΓΌck zuΒ 01 π FAQ ERV - Allgemein |
Inhalt auf dieser Seite |
GemÀà § 89d GOG Abs. 2 gilt Rückverkehr am Werktag nach der Bereitstellung als zugestellt, wobei Samstage nicht als Werktag gelten.
Β§ 89d Abs. 2 GOG
Als Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter gerichtlicher Erledigungen und Eingaben (§ 89a Abs. 2) gilt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des EmpfÀngers folgende Werktag, wobei Samstage nicht als Werktage gelten.
Alle Informationen zu Zeitpunkten im ERV (Zustellung, Fristenlauf, RΓΌckverkehrsperre) finden Sie hier:Β βοΈ 02 - Zeitpunkte, Zustellung & Fristenlauf
Die Regelung des Β§ 89d Abs. 2 (Zustelltag ist der Folgetag der Bereitstellung) gilt ausdrΓΌcklich (nur) fΓΌr gerichtliche Γbermittlungen. Es kommt mitunter zu abweichenden Regelungen wie z.B. fΓΌr Zustellungen durch die Rechtsanwaltskammer. Siehe dazu bspw. hier:
Zustellung von Verfahrenshilfebestellungsbescheiden durch die Rechtsanwaltskammern im Wege des ERV (Γsterreichisches Anwaltsblatt, Ausgabe 4/2021, S. 229, 230)
Copyright Β© 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx