15.4.5 Forderungen

Für einen Akt können 0 bis n Datensätze geliefert werden.

Feld

Typ

Feldlänge

Bemerkung

Anr

Zahl



Aktennummer, Pflichtfeld
Gültige Werte: Tabelle [Akten]

Datum

Datum (YYYYMMDD)



Zins-ab-Datum oder Datum der Forderung
Entspricht dem Aktanlagedatum

Grund

Text

255

Forderungsgrund
Für Mahnverfahren Liste [FGRUND]

Art

Text

1

Art der Forderung: "H"auptforderung, "N"ebenforderung "Z"insen-Nebenforderung
Gültige Werte: "H", "N", "Z"

Rechnungsdatum

Datum (YYYYMMDD)



Rechnungsdatum

BelegNr

Text

10

Belegnummer

Betrag

Währung



Forderungsbetrag

Währung

Text

3

leer bedeutet "EUR" ab 1.1.2002
Gültige Werte: leer, ATS, EUR

Kapit

Ja/Nein



Kapitalisierung

Zi

Währung



Zinsen in %

Ziaus

Währung



Zinsenbemessungsgrundlage (Zinsen aus)
Bei Zi > 0 und Art <> "Z" das Feld  Betrag

Zibis

Datum (YYYYMMDD)



Zinsen-bis-Datum

Ziperiode

Text

1

Zinsen: "J"ährlich, "V"ierteljährlich oder "M"onatlich
Gültige Werte: leer, "J", "V", "M", “H“

Zitage

Text

3

Art Verzinsung: 360 oder 365 Tage / Jahr (default 360 Tage)
Gültige Werte: leer, "360", "365"

ZiZi

Währung



Zinseszinsen in %

Zizivon

Datum (YYYYMMDD)



Zinseszinsen-von-Datum
Sonderfall: 01.01.1901 bedeutet "ab Klagseinbringung ..."

VerzugsZi

Währung



Verzugszinsen in %

KaWem

Text

23

Wem gehört das Kapital
Bezug zum Namen über die Reihung und Funktion, in der Form: <n[n].Funktion> oder Eintragung einer existierenden Namenskurzbezeichnung
Gültige Werte: leer, <n[n].Funktion> oder existierende Nkurz, zB "RA"

ZiWem

Text

23

Wem gehören die Zinsen
Gültige Werte: leer, <n[n].Funktion> oder existierende Nkurz

AnteilBetrag

Währung



In Betrag enthaltene Anteilsforderung

AnteilWem

Text

23

Wem gehört die Anteilsforderung
Gültige Werte: leer, <n[n].Funktion> oder existierende Nkurz

Memo

Memo



freies Memo beliebiger Länge, jedoch < 64 kB
Zeilenumbrüche müssen per CRLF und nicht LF angegeben werden.

ZinsenUG

Ja/Nein



Zinsen für Unternehmergeschäfte

VertragsDatum

Datum (YYYYMMDD)



Zur Berechnung der Unternehmerzinsen, falls nicht gesetzt werden Unternehmerzinsen lt. Rechnungsdatum bzw. lt. Zins-ab-Datum der Forderung berechnet.

Titelzähler

Zahl



Referenz auf einen Titel
Die Zahl muss auf einen eindeutigen Titelzähler in der Titel.imp verweisen. In ADVOKAT wird der Titel in der entsprechenden Forderung referenziert.

Liste [FGRUND]

Für Mahnklagen sind folgende Forderungsgründe zulässig.Die zwei führenden Ziffern müssen aufscheinen, dahinter kann eine individuelle genauere Umschreibung folgen:

01 Lieferung/Kaufpreis

07 Schaden aus Verkehrsunfall

02 Werklohn/Honorar

08 Sonstiger Schadenersatz/Gewährleistungsanspruch

03 Versorgungsleistung (Gas, Strom)

09 Miete/Pacht – unbewegliche Sachen

04 Versicherungsvertrag (Prämie)

10 Miete – bewegliche Sachen

05 Beitrag (Religionsgemeinschaft, Verein)

11 Massenbeförderungsmittel (Entgelt)

06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft

12 Sonstiger Anspruch

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