Keine Zustellung im ERV trotz Koppelung - Warum? (eZustellung)

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Privatperson vs. Unternehmer

Es kann vorkommen, dass Sie über eine neue eZustellung-Nachricht per E-Mail informiert werden, obwohl Ihr ERV-Anschriftcode gekoppelt ist. Das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die eZustellung-Nachricht nicht an Sie als Unternehmer, sondern an Sie als Privatperson adressiert worden ist.

Auszug aus dem ÖRAK-Newsletter 15/2019

  • Erfolgt die Adressierung einer Zustellung an eine natürliche Person, erfolgt die Anzeige der Zustellung im Bürgerserviceportal oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“. Eine Weiterleitung derartiger Zustellungen in den ERV erfolgt nicht.

  • Erfolgt die Adressierung einer Zustellung an ein Unternehmen, erfolgt die Anzeige der Zustellung im Bürgerserviceportal usp.gv.at oder ggf eine Weiterleitung in den ERV.

In der E-Mail-Benachrichtigung erkennen Sie an folgender Formulierung, dass es sich um eine eZustellung für eine natürliche Person handelt:

Das Dokument ist abzuholen beim Anzeigemodul unter https://secure.oesterreich.gv.at/at.gv.mpk-p/

Um dieses Problem generell zu vermeiden gibt es nur eine Möglichkeit: Sie können Ihr privates eZustellung-Postfach deaktivieren.

Ansonsten können Falschadressierungen durch die sendende Behörde nicht zuverlässig vermieden werden.

Sonderfall Finanz

Für die Finanz (BMF, Finanzämter) gibt es eine gesetzliche Ausnahme.
Insbesondere werden Zustellungen ohne Zustellnachweis nicht via eZustellung versendet.

Details dazu können Sie hier nachlesen: 01 🌍 Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)

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