6.3.9.4 Sonderfall Aufteilung auf Kapital und Zinsen bei Restzahlung
Im Fenster Zahlung Schuldner - Einstellungen kann eine Restzahlungsgrenze eingestellt werden. Der Sinn ist, dass nicht mehr weiter betrieben werden soll, wenn nach Zuteilung der Zahlung nur mehr ein geringer Betrag offen bleibt.
In diesem Fall soll vorrangig das Kapital auf Null reduziert werden und dann erst die Zinsen:
Bei einer Teilzahlung ist die Aufteilungsreihenfolge: Zinsen, dann Kapital
Bei einer Restzahlung ist die Aufteilungsreihenfolge: Kapital, dann Zinsen
Bei einer Restzahlung tritt folgende Situation häufig auf: Der Schuldner zahlt alles bis auf einen kleinen Rest. Nun bleiben zB noch 2,00 offen. Die Zinsen für einen Tag betragen aber 2,20. Der Zinstag kann nicht abgedeckt werden.
Es erfolgt eine Meldung:
Restbetrag auf Überzahlung buchen? Ja/Nein.
Bei Ja werden 2,00 auf Überzahlung gebucht. Wenn als Empfänger der RA angegeben wird, ist die Sache erledigt.
Wenn als Empfänger der Klient angegeben wird entsteht ein Folgeproblem: Im automatisch erzeugten Fremdgelddatensatz würde nun im Verwendungszweck der Überweisung stehen: Ka xxxx; Zi xxxx; Üz 2,00. Der Zahlungsempfänger (Klient) versteht nicht, warum er eine Überzahlung bekommt, obwohl die Zinsen nicht zur Gänze bezahlt sind. Daher rechnet ADVOKAT in diesem Fall die 2,00 einfach bei Zinsen dazu. Auswirkungen hat dies nur auf den Verwendungszweck.
Bei einer Teilzahlung entsteht häufig das Problem Restzinsen für einen Tag.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx