07 🌍 eZustellung (Kopplung mit ERV)

Überblick

Ab 1.1.2020 sind Unternehmer verpflichtet, ein eZustellung-Postfach zu haben (§ 1b EGovG). Für alle ERV-Teilnehmer erfolgt automatisch eine Koppelung des eZustellung-Postfachs mit dem ERV-Anschriftcode (§ 28 Abs. 3 Z. 3 ZustG). Alle eZustellung-Nachrichten werden daher unmittelbar als Rückverkehr im ERV zugestellt.

Sie haben das Recht, der Koppelung zu widersprechen. Das tun Sie, indem Sie Ihren ERV-Anschriftcode entkoppeln. Wie Sie das tun können, ist weiter unten beschrieben.

In den allermeisten Fällen müssen Sie nichts tun. Ab dem 1.12.2019 werden Sie im ERV-Rückverkehr mehr Zustellstücke erhalten als bisher. Für die neuen Zustellstücke gelten dieselben Regeln wie für die bisher schon bekannten Zustellstücke im ERV (rechtlicher Zustellzeitpunkt, Fristenlauf, Rückverkehrsperre bei vorübergehender Abwesenheit). Details zu rechtlichen Fragestellungen finden Sie hier: 01 🌍 Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)

Da in Ausnahmefällen die automatische Einrichtung des eZustellung-Postfachs oder die automatische Koppelung mit dem ERV-Anschriftcode nicht erfolgt sein könnte, empfehlen wir, dies zu überprüfen. Starten Sie dazu ADVOKAT Online und navigieren Sie zu Anwendungen / Elektronischer Rechtsverkehr / Reiter eZustellung. Dort sehen Sie alle Ihre ERV-Anschriftcodes und deren Kopplungsstatus. 

Rechtliche Fragestellungen sind hier für Sie aufgearbeitet worden: 01 🌍 Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)

Unter Elektronischer Rechtsverkehr / Rückverkehrsperre & Weiteres / eZustellung sehen Sie den Kopplungsstatus aller Ihrer ERV-Anschriftcodes. Sie können den Kopplungsstatus für jeden Anschriftcode ändern, indem Sie auf Koppeln bzw. Entkoppeln klicken.

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ERV-Codes mit unterschiedlichen Kopplungszuständen

Es gibt diese möglichen Kopplungszustände:

Zustand

Beschreibung

Zustand

Beschreibung

Gekoppelt

  • Der ERV-Anschriftcodes ist mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher in den ERV umgeleitet und werden daher nicht im eZustellung-Postfach zugestellt, sondern im ERV-Rückverkehr.

  • Mit Klick auf Entkoppeln wird die Koppelung des ERV-Anschriftcodes mit dem eZustellung-Postfach entfernt.

Entkoppelt

  • Der ERV-Anschriftcode war früher dem eZustellung-Postfach gekoppelt, ist aber seit dem angegebenen Zeitpunkt nicht mehr mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher im eZustellung-Postfach zugestellt und nicht im ERV-Rückverkehr.

  • Mit Klick auf Koppeln wird der ERV-Anschriftcode mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

Nicht gekoppelt
Benutzer hinterlegt

  • Der ERV-Anschriftcode ist nicht mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt und war auch noch nie mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher im eZustellung-Postfach zugestellt und nicht im ERV-Rückverkehr.

  • Mit Klick auf Koppeln wird der ERV-Anschriftcode mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

Nicht gekoppelt
Kein Benutzer
hinterlegt

  • Der ERV-Anschriftcode ist nicht mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt und war auch noch nie mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • Überhaupt ist der ERV-Anschriftcode derzeit nicht aktiv. Das ist erkennbar, weil kein Benutzer hinterlegt ist und weil der Button Koppeln fehlt.

  • Damit ein Koppeln möglich ist, muss vorher der ERV-Anschriftcode aktiviert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an unser ⛑️ Support Team.

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