07 ๐ŸŒ eZustellung (Kopplung mit ERV)

รœberblick

Ab 1.1.2020 sind Unternehmer verpflichtet, ein eZustellung-Postfach zu haben (ยง 1b EGovG). Fรผr alle ERV-Teilnehmer erfolgt automatisch eine Koppelung des eZustellung-Postfachs mit dem ERV-Anschriftcode (ยง 28 Abs. 3 Z. 3 ZustG). Alle eZustellung-Nachrichten werden daher unmittelbar als Rรผckverkehr im ERV zugestellt.

Sie haben das Recht, der Koppelung zu widersprechen. Das tun Sie, indem Sie Ihren ERV-Anschriftcode entkoppeln. Wie Sie das tun kรถnnen, ist weiter unten beschrieben.

In den allermeisten Fรคllen mรผssen Sie nichts tun. Ab dem 1.12.2019 werden Sie im ERV-Rรผckverkehr mehr Zustellstรผcke erhalten als bisher. Fรผr die neuen Zustellstรผcke gelten dieselben Regeln wie fรผr die bisher schon bekannten Zustellstรผcke im ERV (rechtlicher Zustellzeitpunkt, Fristenlauf, Rรผckverkehrsperre bei vorรผbergehender Abwesenheit). Details zu rechtlichen Fragestellungen finden Sie hier:ย 01 ๐ŸŒ Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)

Da in Ausnahmefรคllen die automatische Einrichtung des eZustellung-Postfachs oder die automatische Koppelung mit dem ERV-Anschriftcode nicht erfolgt sein kรถnnte, empfehlen wir, dies zu รผberprรผfen. Starten Sie dazu ADVOKAT Online und navigieren Sie zu Anwendungen / Elektronischer Rechtsverkehr / Reiter eZustellung. Dort sehen Sie alle Ihre ERV-Anschriftcodes und deren Kopplungsstatus.ย 

Rechtliche Fragestellungen sind hier fรผr Sie aufgearbeitet worden:ย 01 ๐ŸŒ Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)

Unterย Elektronischer Rechtsverkehrย / Rรผckverkehrsperre & Weiteres / eZustellungย sehen Sie den Kopplungsstatus aller Ihrer ERV-Anschriftcodes. Sie kรถnnen den Kopplungsstatus fรผr jeden Anschriftcode รคndern, indem Sie aufย Koppeln bzw.ย Entkoppeln klicken.

image-20240424-120101.png
ERV-Codes mit unterschiedlichen Kopplungszustรคnden

Es gibt diese mรถglichen Kopplungszustรคnde:

Zustand

Beschreibung

Zustand

Beschreibung

Gekoppelt

  • Der ERV-Anschriftcodes ist mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher in den ERV umgeleitet und werden daher nicht im eZustellung-Postfach zugestellt, sondern im ERV-Rรผckverkehr.

  • Mit Klick auf Entkoppeln wird die Koppelung des ERV-Anschriftcodes mit dem eZustellung-Postfach entfernt.

Entkoppelt

  • Der ERV-Anschriftcode war frรผher dem eZustellung-Postfach gekoppelt, ist aber seit dem angegebenen Zeitpunkt nicht mehr mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher im eZustellung-Postfach zugestellt und nicht im ERV-Rรผckverkehr.

  • Mit Klick auf Koppeln wird der ERV-Anschriftcode mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

Nicht gekoppelt
Benutzer hinterlegt

  • Der ERV-Anschriftcode ist nicht mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt und war auch noch nie mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • eZustellung-Nachrichten werden daher im eZustellung-Postfach zugestellt und nicht im ERV-Rรผckverkehr.

  • Mit Klick auf Koppeln wird der ERV-Anschriftcode mit dem eZustellung-Postfach gekoppelt.

Nicht gekoppelt
Kein Benutzer
hinterlegt

  • Der ERV-Anschriftcode ist nicht mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt und war auch noch nie mit einem eZustellung-Postfach gekoppelt.

  • รœberhaupt ist der ERV-Anschriftcode derzeit nicht aktiv. Das ist erkennbar, weil kein Benutzer hinterlegt ist und weil der Button Koppeln fehlt.

  • Damit ein Koppeln mรถglich ist, muss vorher der ERV-Anschriftcode aktiviert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an unser โ›‘๏ธ Support Team.

โ›‘๏ธ Alle FAQ zu ADVOKAT Online Diensten

Copyright ยฉ 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx